JUVE: Sie ziehen nach 25 Jahren bei Hengeler Mueller in Frankfurt als Resident Partner nach London. Warum jetzt?
Dr. Carsten van de Sande: Es ist ein konsequenter Schritt – sowohl persönlich als auch für unsere Praxisgruppe Dispute Resolution. Unser Londoner Büro besteht seit 2006, und wir hatten uns schon vor Jahren das Ziel gesetzt, den Standort noch stärker zu nutzen. Mein Wechsel ist die Fortsetzung dieser Strategie. Bislang sind dort unter anderem Albrecht Conrad und Martin Geiger als Resident Partner tätig – Dispute Resolution war bisher nicht konstant in London vertreten. Insofern bin ich hier zusammen mit zwei Associates First Mover.
Warum braucht es überhaupt eine deutsche Disputes-Praxis in London?
Weil ein erheblicher Teil der relevanten Mandate – auch solche mit klarem Bezug zum deutschen Markt – aus London vergeben wird. Die Litigation-Teams großer Banken, etwa der Deutschen Bank, sitzen dort und betreuen von dort aus auch Cross-Border-Streitigkeiten. Wer Mandate bekommen will, muss präsent sein. Vieles lässt sich per Fly-in regeln, aber direkte Nähe ist schlicht besser – etwa in der Kommunikation mit Barristers oder um zu wissen, welche Kanzleien gerade welche Fälle bearbeiten.
Hat der Brexit London als Streitstandort nicht eher geschwächt?
Im Gegenteil. London hat an Bedeutung gewonnen – trotz oder gerade wegen des Brexits. Es gibt kaum ein größeres Mandat ohne Parallel-, Neben- oder Begleitverfahren vor englischen Gerichten, und diese wirken auf deutsche Ver fahren zurück. Das sieht man etwa bei Kartellschadensersatzverfahren. Die zwischenzeitliche Unsicherheit, auf welcher Grundlage englische Urteile in Deutschland vollstreckt werden können, scheint niemanden abgeschreckt zu haben. Hinzu kommt: Englische Gerichte sind sehr großzügig darin, ihre Zuständigkeit zu begründen, und sie greifen auch zu Instrumenten wie Anti-Suit-Injunctions.
Welche Themen werden Sie aus London heraus konkret bearbeiten?
Das Spektrum ist breit: Restrukturierungsstreitigkeiten und vor allem Cum-Ex Cum-Cum. Diese Fälle gehen jetzt erst in die eigentlich spannende Rückgriffsphase: Wer vom deutschen Fiskus belangt wird, nimmt nun andere Marktteilnehmer in Regress – und dafür sind häufig englische Gerichte zuständig.
Und im Bereich der internationalen Schiedsverfahren?
Hier sehe ich erhebliches Entwicklungspotenzial. Laut Statistik der Queen Mary University ist London weltweit der wichtigste Schiedsort – unabhängig davon, welche Schiedsordnung gewählt wird, selbst bei ICC-Verfahren. Für Schiedsverfahren, die wir bislang noch nicht abdecken konnten, ist London die ideale Plattform. Hengeler pflegt eine enge Beziehung zur Londoner Kanzlei Slaughter and May.
Wird Ihr Wechsel diese Best-Friend Verbindung verändern?
Mein Umzug ist auch eine Form der Stärkung dieser Beziehung. Wir sind und bleiben zwei unabhängige Kanzleien – aber dort, wo wir zusammenarbeiten, läuft es nicht anders als zwischen integrierten Sozietäten. Slaughter sieht uns nicht als Wettbewerber, Hengeler Mueller macht weiterhin deutsches Recht. Wir suchen die Nähe, um gemeinsam stärker im Markt aufzutreten. Und gerade da für gilt: Sich persönlich zu kennen, ist immer besser.