Hintergrund Kartellkläger Unilegion

„Wir sind ein Start-up von alten Leuten“

Der Rechtsdienstleister Unilegion ist Vertreter einer Gattung, die im Disputes-Geschäft zunehmend den Markt aufmischt: European Class Action Companies. Im Gespräch mit JUVE erklärt Geschäftsführerin Katharina Fröhlich, warum sie eine 450-Millionen-Euro-Klage in Italien wagt, was Unilegion ausmacht – und was das Financialright-Urteil des BGH für Sammelklagen bedeutet.

von Marc Chmielewski

JUVE: Sie haben gerade eine riesige Sammelklage gegen das italienische Wellpappekartell eingereicht – in Mailand. Die italienische Justiz ist nicht für ihre Schnelligkeit berühmt. Schreckt Sie das nicht ab?

Katharina Fröhlich

Katharina Fröhlich: Nein, wir sind eher positiv gespannt, wie sich der Fall entwickelt. Klar, bei Italien gab es anfangs schon Bedenken – dass es wahnsinnig lange dauern könnte, italienischer Torpedo und so weiter. Das haben wir auch in ersten Gesprächen mit Finanzierern gehört. Aber es ist ein italienisches Kartell mit italienischen Geschädigten und italienischen Schädigern. Wir haben uns daher bewusst dagegen entschieden, dieses eigentlich rein italienische Projekt etwa nach Spanien zu ziehen. Außerdem ist der schlechte Ruf Italiens nicht mehr gerechtfertigt: Durch eine Prozessrechtsreform können wir sogar deutlich schnellere Verfahren erwarten als etwa in Deutschland. Erste Fristen für die Klageerwiderung laufen zum Beispiel bereits dieses Jahr ab.  Aber natürlich sind wir in gewisser Weise hier noch ein Vorreiter. Also fragen Sie mich in zwölf Monaten noch einmal!

Unilegion auf einen Blick

Gründungsjahr: 2020

Sitz: Hamburg

Profil: Rechtsdienstleister, spezialisiert auf die Bündelung und Finanzierung von Sammelklagen zu Kartellrechtsverstößen in der EU. Unilegion tritt als „European Class Action Company“ auf und arbeitet mit spezialisierten Kanzleien und Prozessfinanzierern zusammen.

Team: Katharina Fröhlich (Volljuristin), Michael Gramkow (Wirtschaftsingenieur), Lien Liebmann (Wirtschaftsingenieurin) sowie als ständige Berater Dr. Michael Liebmann (Wirtschaftsingenieur) und Dr. Konstantin Seifert (Volljurist und Partner der Hamburger Kartellrechtsboutique Oppolzer Seifert).

Wichtige Fälle: Lkw-Kartell in den Niederlanden (Kanzlei: &Bousie), Pflanzenschutzmittelkartell in Deutschland (Kanzlei: Taylor Wessing), Wellpappenkartell in Italien (Kanzleien: Trevisan & Cuonzo und RPLT)

 

Sie sind auch in anderen Ländern aktiv. Was sind aus Ihrer Sicht die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gerichtsstände?

Als wir mit dem Lkw-Kartell nach Amsterdam gingen, glaubten wir wie alle anderen: Amsterdam wird schnell sein. Im sechsten Jahr würde ich sagen: Das hat sich nicht bewahrheitet. Die Geschwindigkeit ist ernüchternd. Trotzdem finde ich den pragmatischen Ansatz gut, wie das Gericht die Fälle gruppiert und in Wellen abarbeitet. Und die Prozesskosten sind deutlich niedriger. Deutschland ist natürlich unser Heimatmarkt. Da fühlen wir uns juristisch sehr wohl – nicht zuletzt, da die deutsche Rechtsprechung viele Fragen im Kartellschadensersatz bereits klar beantwortet und damit Sicherheit geschaffen hat. Da brauchen wir uns in Deutschland vor London oder Amsterdam keinesfalls zu verstecken – im Gegenteil. Wir werden daher auch wieder nach Deutschland gehen.

Unilegion gibt es erst seit etwa sechs Jahren. Wie kam es zur Gründung?

Der Anstoß kam von außen – jemand fragte, ob wir geschädigte Transporteure beim LKW-Kartell einsammeln können. Das war sechseinhalb Monate vor der Verjährung. Wir haben das ausprobiert und schnell festgestellt, dass das Thema gut zu uns passt. Das Besondere an unserem Gründungsteam: Wir waren alle Ende 30, Anfang 40 und kamen aus langjährigen Angestelltenverhältnissen mit Erfahrungen in den Bereichen Recht, Daten, Operations, Leitung großer Abteilungen. Wir sagen immer mit einem Augenzwinkern: Wir sind ein Start-up von alten Leuten. Das Management besteht zur Hälfte aus Juristen, zur Hälfte aus Wirtschaftsingenieuren.

Warum ausgerechnet Kartellschadensersatz? Das ist ja sehr speziell.

Wir haben anhand des LKW-Kartells festgestellt: Kartellschadensersatzfälle eignen sich für uns wegen der Schadensstreuung. Fälle mit nur drei Geschädigten brauchen uns nicht – die finden selbst einen Anwalt. Aber auch Fälle, bei denen jeder Einzelne nur 200 Euro Schaden hat, funktionieren nicht, weil unsere Arbeit aufwendig ist. Wir brauchen eine größere Zahl Geschädigter mit einem substanzielleren Einzelschaden. Kartellschadensersatz erfüllt diese Parameter. Und wir mögen Fälle, die international spielen – wir haben ein internationales Team mit mehreren Sprachen. Unsere Organisation kann ihre Stärken besonders gut ausspielen, wenn es Geschädigte in Deutschland, aber auch etwa Frankreich und Italien gibt.

Wie unterscheiden Sie sich denn von anderen Playern in diesem Markt? Viele kennen ja vor allem CDC Cartel Damage Claims.

CDC schätzen wir sehr und respektieren sie als Pioniere. Ein großer Unterschied zu vielen anderen Akteuren auf dem Markt liegt in unserer vollständigen Unabhängigkeit: Wir setzen für jeden Fall neu ein Team zusammen – Finanzierer, Anwälte, Ökonomen, weitere Dienstleister. Wir sind bewusst eine kleine Einheit und suchen uns für jedes Projekt neu einen Prozessfinanzierer. Es gibt auch keinen externen Investor bei uns, das heißt, alle Anteile an der Gesellschaft werden nach wie vor von den Gründern gehalten. Unsere zweite große Stärke besteht in unserer Diversität: Wir sind nicht nur juristisch gut aufgestellt, sondern auch sehr erfahren auf den Gebieten Operations, IT und Daten.

Der Pflanzenschutzfall gilt als besonders ambitioniert. Selbst erfahrene Kanzleien haben eine Sammelklage für zu schwierig gehalten, schon rein logistisch. Überspitzt gesagt: Es müssen Abertausende von Rechnungen geprüft und aufbereitet werden, die in irgendwelchen Schuhkartons auf dem Dachboden von Bauernhäusern liegen.

Wir sind in diesen operativen Dingen wirklich gut – das darf ich mit einigem Selbstbewusstsein sagen. Es vergeht keine Woche, in der wir nicht über interne Prozesse und IT sprechen. Wie können wir etwas vereinfachen? Wie leiten wir die Geschädigten so, dass sie wissen, was sie uns liefern müssen? Jede zusätzliche Runde, die ich mit einem Geschädigten drehen muss, kostet ja auch wieder Zeit und Geld. Unser interdisziplinäres Team ist hierbei sehr hilfreich.

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Financialright Claims hat für Aufregung gesorgt: Das Sammelklage-Inkasso bleibt zulässig – aber die Anforderungen an die Strukturierung von Klagen steigen. Ist die gefährlich für Sie?

Wir haben sehr aufmerksam nach Karlsruhe geschaut. Vom Ergebnis her sehe ich es überwiegend positiv, auch wenn manches unklar bleibt. Positiv ist: Das Abtretungsmodell ist grundsätzlich bestätigt. Man darf in Deutschland weiter abtreten und Sammelklagen durchführen, auch mit ausländischen Teilnehmern. Und ich finde es völlig in Ordnung, dass es Qualitätskriterien gibt, dass ein Gericht sagt: Ungeprüfte Nachweisdokumente kippt ihr mir bitte nicht einfach auf den Schreibtisch. Wo wir uns allerdings noch mehr Klarheit gewünscht hätten: Aus unserer Sicht können Verfahren dadurch effizient durchgeführt werden, dass zunächst viele Fragen zu den Daten und Nachweisdokumenten bilateral – unter Anleitung durch das Gericht – von den Parteien geklärt werden. Im Anschluss könnte mit Stichproben oder der Einschaltung eines Gerichtsgutachters gearbeitet werden. Hierzu gibt es bereits gute Ideen. Wir hätten uns gewünscht, dass der BGH die Gelegenheit ergreift und den Instanzgerichten zu diesem Thema etwas mehr Orientierung gibt.

Im Pflanzenschutzfall haben Sie fünf Beklagte und weitere Streitverkündete, dazu fast 3.200 Landwirtschaftsbetriebe als Zedenten. Werden die Beklagten das BGH-Urteil zu Financialright nicht genüsslich gegen Sie ins Feld führen?

Die Diskussionen um die Abtretungen sind ein Klassiker in diesen Verfahren und sind natürlich auch bei uns schon aufgetaucht – bereits vor dem jüngsten Financialright-Urteil. Wir werden abwarten, ob die Beklagten dieses Argument aufrechterhalten wollen – denn der BGH hat ja gerade deutlich gemacht, dass selbst der dort entschiedene Sonderfall nicht etwa abzuweisen war, sondern lediglich aufzuspalten ist. Sorgen bereitet uns das Thema aber ohnehin nicht. Wir haben viele Geschädigte, das stimmt. Aber unser Teilnehmerfeld ist sehr homogen und wir haben die Daten sorgfältig aufbereitet. Von einem – negativen – Spezialfall wie bei Financialright sind wir weit entfernt.

Sie haben ja mittlerweile mehrere große Fälle – neben Pflanzenschutz auch Lkw, jetzt Wellpappe, demnächst vielleicht Altfahrzeuge. Wie überzeugt man Finanzierer von solchen Projekten?

Bei Wellpappe hat es tatsächlich gedauert, weil viele Finanzierer mangels eigener Erfahrung Respekt vor Italien hatten. Es ist einfach noch ein sehr junger Markt für Sammelklagen im Kartellschadensersatz. Bei Pflanzenschutz war die Sorge anfänglich: Schafft ihr es, eine große Gruppe an Geschädigten zusammenzutrommeln? Wir hatten zu dem Zeitpunkt als sehr junges Unternehmen ja noch keine große Erfolgsbilanz, auf die wir verweisen konnten. Der Finanzierer Augusta kannte den Fall aber rechtlich schon. Das war ein Vorteil. Bevor wir Finanzierer ansprechen, beurteilen wir das jeweilige Projekt ausgiebig selbst, zusammen mit externen Anwälten und Ökonomen, und sprechen dann auch zunächst mit einer Reihe potenzieller Geschädigter. Erst wenn ein Fall bei uns eine Reihe an Kriterien erfüllt, starten wir überhaupt Gespräche mit Finanzierern.

Was wird Ihr nächster großer Fall?

Wir haben wie immer schon etwas Neues im Blick, aber ich kann es noch nicht öffentlich sagen. Nur so viel: Aus unserer Sicht gibt es im Kartellschadensersatz auch in Zukunft genug zu tun. Und für die weitere Zukunft gilt: Dass Kartellschadensersatz gut zu uns passt, heißt nicht, dass wir für alle Zeiten ausschließlich auf dieses Gebiet beschränkt bleiben müssen.

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