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In dem nachfolgenden Ranking und den dazugehörigen Bewertungen werden Kanzleien vorgestellt, die einen Schwerpunkt in der gestaltenden arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen als Arbeitgeber haben oder diese in Prozessen vertreten und für diese Spezialisierung im Markt bekannt sind. Sie sind zumeist auch diejenigen, die Organe und die oberen Führungsebenen in Unternehmen beraten. Jedoch sind hier die Grenzen zur Arbeitnehmerberatung regelmäßig fließend. Kanzleien, die ausschließlich Betriebsräte und Dienstnehmer vertreten, spielen nur eine nachgeordnete Rolle, da der Fokus auf Anwälten für Unternehmen liegt.

In der Unternehmensberatung stehen arbeitsrechtliche Projekte im Mittelpunkt, etwa die Gestaltung und Umsetzung von Personalmaßnahmen wie Abbau, Re- und Umstrukturierungen, Verlagerungen inklusive Sozialplänen. Die Beratung erfolgt regelmäßig auch im Zuge von Corporate-/M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge, teils grenzüberschreitend) sowie v.a. auch im Anschluss daran (etwa: Integration, Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutzklagen).

Aufgrund der bestehenden Sozialpartnerschaft findet die Beratung zu Betriebsvereinbarungen häufig nur im Hintergrund statt, und nur selten sind die Kanzleien in Gestaltung oder Verhandlungen von Kollektivverträgen involviert.

Bei der Betreuung von Führungskräftemandaten sind die Themen sowohl auf Unternehmensseite als auch aufseiten des Individuums ähnlich gelagert: Es geht um Arbeits- oder Aufhebungsverträge und dabei einerseits um die Begründung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst (auch prozessual), vielfach flankiert von Bonus- oder sonstigen Sonderregelungen (z.B. CRD IV, Aktienprogramme oder andere Formen der Unternehmensbeteiligung). Andererseits werden Haftungsthemen betrachtet und ggf. verfolgt, vielfach an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht.

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