Als Dachverband vertritt der DRB insgesamt 25 Landes- und Fachverbände und damit etwa 56 Prozent der rund 25.000 Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Turnusgemäß wählte die Versammlung das Präsidium neu. Als Vorsitzender wurde Christoph Frank, Oberstaatsanwalt aus Freiburg, bestätigt; Frank leitet das Präsidium seit 2007. Auch seine Stellvertreterin Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht München, wurde für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Als zweiter Stellvertreter kam der Bielefelder Amtsgerichtsdirektor Jens Gnisa hinzu. Er löste damit Lothar Jünemann ab, der sich nach neun Jahren aus dem Gremium zuückzog.
Neue Mitglieder des Präsidums sind desweiteren: Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, Peter Fölsch, Richter am Kieler Amtsgericht, Kim Jost, Landgericht Potsdam, sowie Dr. Esther Graf vom Arbeitsgericht Kassel. Das insgesamt 13-köpfige Präsidium, das monatlich in der Geschäftsstelle in Berlin tagt, steuert die Geschäfte des DRB. Die Bundesgeschäftsführung ist seit Februar 2012 neu besetzt mit dem Juristen Sven Rebehn. Rebehn kam von der Neuen Osnabrücker Zeitung, wo er zuletzt Leitender Redakteur im Politikressort war.
Forderungen für die Zukunft
Bei der Versammlung in Aachen verabschiedete der DRB zudem ein „Zehn-Punkte-Papier zur Stärkung des Rechtsstaates“. Es formuliert rechtspolitische Forderungen für die kommende Legislaturperiode. Um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, plädiert der DRB dafür, die Judikative als selbstverwaltete Einheit „in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht“ stärker von der Exekutiven abzukoppeln. So regt der Berufsverband an, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abzuschaffen, welches den Justizministern der Länder potenziell die Einflussnahme in einzelnen Verfahren ermöglicht.
Darüberhinaus fordert der DRB in dem Positionspapier, das Beweisantragsrecht „insgesamt auf den Prüfstand“ zu stellen. Die Strafprozessordnung sei „nur noch bedingt geeignet, um insbesondere Wirtschaftsstrafverfahren in angemessener Zeit mit einem angemessenen Urteil zu beenden.“ So will der Richterbund erwirken, dass Gerichte Beweisanträge, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen in einer späten Phase eines Strafverfahrens gestellt wurden, ohne umfangreiche Begründungen abgewiesen werden können. Ein effizienteres Beweisantragsrecht könnte Beweisantritte verhindern, die nur aus prozesstaktischen Gründen zeitverzögert eingebracht würden..
Im Hinblick auf Bundesrichterwahlen setzt sich der DRB für transparentere Anforderungsprofile von Kandidaten ein. Auch möchte der Verband das Votum der Präsidialräte an den Bundesgerichten stärker als bislang berücksichtigt wissen. Für die eigene Berufsgruppe verlangt der DRB unter anderem die Rückkehr zur bundesweit einheitlichen Besoldung, eine Anpassung der Bezüge an die Gehälter in der Privatwirtschaft, eine langfristige Erhaltung von Fachgerichten und die Fortsetzung der umfassenden Ausbildung zum Einheitsjurist. Zudem sei in einigen Segmenten der „Ausbau des Fortbildungsangebots“ wegen der verlangten Spezialkenntnisse dringend notwendig. Mit dem Thesenpapier will der DRB sicher nicht nur unter Wirtschaftsstrafrechtlern eine Diskussion anregen. Insbesondere die Justizministerien der Bundesländer sollen den angestoßenen Diskurs aufgreifen.
Lehren aus jüngster Vergangenheit
Dass das Besetzungsverfahren von Bundesrichtern auf dem Positionspapier steht, ist angesichts des anhaltenden Konflikts um die Besetzung vakanter Stellen im Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) keine Überraschung (mehr…) (mehr…). Zudem hat der BGH in seiner jüngsten Entscheidung zu Absprachen im Strafprozess die Frage nach der Optimierung von Abläufen in Strafverfahren aufgeworfen (mehr…). Auch die Platzvergabe für Berichterstatter im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München stellte die Richterschaft zuletzt vor ungeahnte Herausforderungen. Die Kritik traf unter anderem die Stellvertretende Präsidiumsvorsitzende des DRB, Andrea Titz, die auch Pressesprecherin am Oberlandesgericht München ist.