KI-Regulierung

Aleph Alpha baut Rechtsabteilung mit Hengeler-Anwalt aus

Zum April hat sich die Rechtsabteilung des deutschen KI-Unternehmens Aleph Alpha mit dem Hengeler-Anwalt Dr. Amit Datta in Berlin verstärkt. Datta steigt als Associate General Counsel ein – und damit eine Stufe unter dem General Counsel.

Teilen Sie unseren Beitrag
Amit Datta

Bei Aleph Alpha ist Datta vor allem für Regulierungsthemen zuständig, die zuletzt durch den AI Act weiter an Gewicht gewonnen haben. Zudem zählen IP, Corporate und M&A zu seinem Tätigkeitsfeld.

Zuvor war der 39-Jährige sieben Jahre bei Hengeler Mueller tätig, zuletzt als Senior Associate. Viel Erfahrung bringt Datta im IP/IT mit, insbesondere im Urheberrecht und bei der Verantwortlichkeit von Intermediären. Bei Hengeler begleitete er zudem Transaktionen und diverse Prozesse, auch mit IP- und IT-Fokus.

Datta berichtet bei Aleph Alpha an General Counsel Tobias Haar. Dieser hatte die Rechtsabteilung, die mittlerweile vier Anwälte zählt, zuletzt deutlich ausgebaut: Neben Datta wechselte zum April Andreas Jagusch als Commercial Legal Counsel zu Aleph Alpha. Er war zuvor bei Baker McKenzie und ist auf Datenschutz und IP/IT Themen – insbesondere zu KI – spezialisiert.

Ende letzten Jahres wechselte als Legal Counsel Daniel Sohn in die Rechtsabteilung der deutschen KI-Hoffnung. Sohn, der Inhouse-Erfahrung aus einem Softwareunternehmen mitbringt, war zuvor schon als externer Berater für Aleph Alpha tätig.

Die Vergrößerung der Rechtsabteilung passt zum einen zum Wachstumskurs von Aleph Alpha: Der Heidelberger KI-Spezialist sammelte Ende letzten Jahres in einer Serie-B-Finanzierungsrunde über 500 Millionen Dollar ein. Zum anderen fordert der AI Act bei vielen KI- und Tech-Unternehmen nun eine intensivere regulatorische Arbeit ein.

Dem Thema künstliche Intelligenz widmet sich auch die diesjährige Legal Operations Konferenz 2024, bei der unter anderem auch Tobias Haar von Aleph Alpha einen Vortrag halten wird. Die Konferenz findet am 13. und 14. Juni 2024 in Köln statt.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema