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„Wir haben stets betont, dass es sich bei den Rankings im JUVE Handbuch nicht um objektive, empirisch ermittelte Listen handelt, sondern um die grafische Zusammenfassung einer Fülle subjektiver Bewertungen“, begrüßte die Herausgeberin des JUVE Handbuchs, Dr. Astrid Gerber, das Urteil. „Es ist daher sehr wichtig für uns, dass das Bundesverfassungsgericht sowohl die Bildung von Rangfolgen als auch die dort einfließenden Wertungen sämtlicher Gesprächspartner unserer Redakteure als Meinungsäußerung qualifiziert.”