Anwaltspostfach

Kaum einer ist fit für den Start

In wenigen Wochen ist ein elektronisches Postfach für alle Anwälte Pflicht. Doch noch hakt es an allen Ecken und Enden. Viele Kanzleien sind auf die neue digitale Kommunikation nicht vorbereitet. Auch die Justiz hinkt hinterher. Trotzdem muss jeder Anwalt ab dem 1. Januar das beA auf Posteingänge prüfen. Ansonsten verstößt er gegen seine Berufspflichten.

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Die bisherigen Erfahrungen vieler Kanzleien sind alles andere als positiv. Das System wird als zu umständlich und zu wenig auf die üblichen Kanzleiabläufe zugeschnitten kritisiert. Für überregional tätige Anwälte stellt es zudem ein großes Problem dar, dass je nach Bundesland der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs unterschiedlich weit fortgeschritten ist. 

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