Juve Plus Streit um Fremdbesitz

Bundessteuerberaterkammer und Kammer Sachsen einigen sich auf Kompromiss

Nach massiver Kritik aus den Reihen der Landeskammern lenkt die Bundessteuerberaterkammer ein: Die Steuerberaterkammer Sachsen wird wieder in den Abstimmungsprozess eingebunden – allerdings mit Einschränkungen beim Thema Fremdbesitzverbot. Eine Vermittlungsinitiative aus Düsseldorf hatte den Weg für die Einigung geebnet.

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Der Konflikt um die Ausladung der Steuerberaterkammer Sachsen von zentralen Gremiensitzungen ist vorerst entschärft. In einem Statement vom 4. Februar 2026 teilt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit, man habe sich „gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Sachsen auf ein Vorgehen im Hinblick auf die bevorstehende Sitzungsteilnahme verständigt“.

Kompromiss mit Einschränkungen

Die Lösung sieht vor, dass die sächsische Kammer wieder in den Abstimmungsprozess eingebunden wird. Gleichzeitig soll jedoch bei Beratungen zum Fremdbesitzverbot „der klare Ausschluss von Interessenkollisionen“ sichergestellt werden. Konkret bedeutet dies: An Gesprächsformaten, „die der unbefangenen strategischen Willensbildung zum Fremdbesitzverbot dienen“, könne ein Vertreter des Afileon-Councils nicht teilnehmen.

Die BStBK begründet diese Einschränkung mit der besonderen Situation des sächsischen Kammerpräsidenten Dirk Rose, der seinen Kanzleianteil an das Private-Equity-geführte Kanzleinetzwerk Afileon verkauft hat und dort im Partners Council tätig ist. „Das ist der Unabhängigkeit des Meinungsbildungsprozesses geschuldet“, heißt es in dem Statement.

Düsseldorfer Initiative ebnete den Weg

Vorausgegangen war der Einigung eine Vermittlungsinitiative der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Deren Präsident Reinhard Verholen hatte in einem Schreiben vom 31. Januar an das Präsidium der BStBK die Wiedereinladung seines sächsischen Amtskollegen gefordert und das Vorgehen als verfahrensrechtlich bedenklich kritisiert.

„Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung des zugrunde liegenden Sachverhalts halte ich es im Interesse aller 21 Steuerberaterkammern für geboten, dass Maßnahmen dieser Tragweite transparent, nachvollziehbar und verfahrensgerecht erfolgen“, hatte Verholen geschrieben. Insbesondere müsse eine Anhörung der betroffenen Kammer ermöglicht werden.

Konkret hatte der Düsseldorfer Kammerpräsident gefordert:

  • Unterrichtung aller Landeskammern über das Ausladungsschreiben sowie eine sachliche Darstellung der Entscheidungsgrundlagen
  • Wiedereinladung von Rose zur Anhörung beim Präsidentengespräch – notfalls in einem gesonderten Zeitfenster
  • Ein strukturiertes Deeskalationsverfahren mit neutraler Sachverhaltsdarstellung und Prüfung milderer Maßnahmen
  • Klarstellung der Reichweite der Maßnahme, um Missverständnisse bei Folgeveranstaltungen zu vermeiden

Verholen hatte sein Schreiben an alle 21 regionalen Steuerberaterkammern verteilt und um Rückmeldung bis zum 3. Februar gebeten – also einen Tag vor dem nun veröffentlichten Statement der BStBK.

Hintergrund: Tabubruch im Kammerwesen

Die Bundessteuerberaterkammer hatte am 28. Januar der Steuerberaterkammer Sachsen mitgeteilt, dass weder deren Präsident Rose noch andere Vertreter an wichtigen Gremiensitzungen teilnehmen dürften. Begründet wurde dies mit Roses Wahl in den Partners Council der Afileon-Gruppe.

Die sächsische Kammer hatte das Vorgehen als „rechtlich unhaltbar“ kritisiert und einen Angriff auf die föderale Struktur des Kammerwesens beklagt. Der Fall hatte grundsätzliche Fragen über das Verhältnis zwischen Bundes- und Landesebene im Kammerwesen aufgeworfen.

BStBK betont Dialogbereitschaft

In ihrem aktuellen Statement betont die Bundessteuerberaterkammer nun, dass „Dialog immer im Vordergrund“ stehe – „ein offener Austausch, in dem auch andere Meinungen auftauchen können“. Gleichzeitig verweist sie auf die einstimmige Resolution der 112. Bundeskammerversammlung vom September 2025, die den Erhalt des Fremdbesitzverbots bekräftigt hatte.

Der Gesetzgeber habe bei den Kabinettsabstimmungen zum neunten Steuerberatungsänderungsgesetz „bislang nicht die notwendige Rechtssicherheit geschaffen“, kritisiert die BStBK. Aus der Resolution folge „ein klarer Auftrag an das Präsidium, weiter alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Fremdbesitzverbot zu schützen“.

Ob die Kompromisslösung den Konflikt dauerhaft befriedet, bleibt abzuwarten. Die grundsätzliche Frage, wie viel Pluralität das Kammerwesen bei der Debatte um Private Equity verträgt, ist damit noch nicht beantwortet.

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