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Das Land Berlin muss einem Teil seiner Richter und Staatsanwälte nachträglich mehr Geld bezahlen. Die Bezüge für bestimmte Besoldungsgruppen seien in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig gewesen und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvL 4/18).