Hinweise der Mitarbeiter auf Straftaten, Verstöße gegen Verhaltensrichtlinien und
andere schwerwiegende Risiken entgegen und sind damit externer Teil der Compliance-Organisation des Unternehmens.
Rohde-Liebenau gründete 2004 die Beratungsgesellschaft RCC Risk Communication Concepts, nachdem er zuvor unter anderem als Inhouse-Anwalt tätig war. Er berät Unternehmen insbesondere beim Risiko- und Krisenmanagement. Bekannt ist er bei Strafrechtlern aber vor allem als ehemaliges Vorstandsmitglied der Anti-Korruptionsbehörde Transparency International.
Pragal gründete erst Anfang dieses Jahres seine eigene Ein-Mann-Kanzlei. Der Strafverteidiger ist auf Wirtschaftsstrafrecht, strafrechtliche Präventivberatung und Compliance-Management spezialisiert. Bereits bei Gründung verfolgte er den Ansatz, Ombudsmann-Tätigkeiten anzubieten. Von Beginn an arbeitete er auch eng mit Rohde-Liebenau zusammen.
Mit der Bestellung der beiden Ombudsmänner folgt AMB Generali dem Vorbild anderer Unternehmen: So bedienen sich etwa der Chemiekonzern BASF, die Deutsche Bahn, die Bankgesellschaft Berlin aber auch die R+V Versicherung bereits seit längerem anwaltlicher Ombudsleute.