Cum-Cum-Deals

Richter und Gesetzgeber nehmen Steuertrick ins Visier

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  • JUVE

Nach dem Kampf gegen umstrittene Steuergestaltungen durch sogenannte Cum-Ex-Aktiendeals verschärfen Justiz und Politik nun auch plötzlich die Gangart gegenüber Cum-Cum-Geschäften. Ausgangspunkte dafür sind ein Mitte Januar veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs sowie Pläne der Bundesregierung zu einer Reform des Investmentsteuergesetzes.

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Dem Fiskus waren durch die Cum-Geschäfte milliardenschwere Steuerausfälle entstanden – vor allem durch die Cum-Ex-Deals. Damit lassen sich Unternehmen eine einmal entrichtete Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten. Doch auch sogenannte Cum-Cum-Transaktionen belasten den Fiskus.

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