Der Schritt kommt überraschend, da der Strafprozess eigentlich in den Startlöchern steht. Nun scheint die strafrechtliche Aufarbeitung zumindest für die Kanzlei beendet. Die Zahlung von 10 Millionen Euro ist nicht im klassischen Sinne ein Bußgeld, sondern erfolgte als „freiwillige Zahlung“ an die hessischen Finanzbehörden, teilte die Kanzlei mit. Verteidigt wird sie von Dr. Florian Ufer von Ufer Knauer.
„Diese Einigung ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs mit der Generalstaatsanwaltschaft unter Einbeziehung des Gerichts und stellt kein Schuldeingeständnis dar. Für die Sozietät ist dies ein weiterer Schritt nach vorne bei der Aufarbeitung dieser über zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalte“ teilte die Kanzlei mit. Die Einstellung erfolgte nach Paragraph 47 des Ordungswidrigkeitengesetzes.
Ursprünglich sollte Freshfields als Einziehungsbeteiligte Teil des Strafprozesses sein, in dem es um die Insolvenz der Maple Bank gehen wird. Die Bank war durch Cum-Ex-Geschäfte pleite gegangen. Weiterhin verantworten müssen sich der ehemalige Freshfields-Partner Dr. Ulf Johannemann, ein weiterer ehemaliger Freshfields-Partner sowie mehrere Maple Bank-Vorstände.