Angestellte Anwälte

Arbeitszeitgesetz: DAV fordert Ausnahmen für Kanzleien

Die Reform des Arbeitszeitgesetzes steht an: Gleich zwei Positionspapiere hat kürzlich der Deutsche Anwaltverein (DAV) dazu veröffentlicht. Beide kommen zu demselben Schluss: Arbeitszeitgesetz und anwaltliches Berufsrecht kollidieren miteinander.

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Ein Positionspapier stammt aus dem ‚Ausschuss Arbeitsrecht‘ im DAV. Das andere hat der neu gegründete ‚Arbeitskreis Arbeitsrecht‘ der im Forum Wirtschaftskanzleien im DAV organisierten Rechtsberatungsgesellschaften in die Debatte eingebracht. Beide Papiere halten fest, dass Arbeitszeitgesetz und anwaltliches Berufsrecht miteinander im Konflikt stehen. Die berufsrechtliche Pflicht, dem Mandanten immer und jederzeit zu helfen, mache eine Arbeitszeitgesetz-Compliance unmöglich. Die Kollision sei auf der Grundlage des geltenden Rechts nicht lösbar. Daraus resultiert die Forderung: Angestellte Rechtsanwälte müssen vom Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen werden.

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