Doppelfunktion

Streitbörger-Partner übernimmt Justiziarsposten bei Schunck

Zum Februar hat die Schunck Group ihr Justiziariat neu besetzt. Prof. Dr. Patrick Schmidt (34) ist seither der zentrale Ansprechpartner in Rechtsfragen für sämtliche Geschäftsbereiche des Versicherungsmaklers. Der Transportrechtler wird aber neben seiner Tätigkeit für Schunck weiterhin als Partner in der Kanzlei Streitbörger Speckmann arbeiten.

Teilen Sie unseren Beitrag
Patrick Schmidt
Patrick Schmidt

Darüber hinaus ist Schmidt stark in Forschung und Lehre engagiert: An der Universität Mannheim war er in den vergangenen Jahren als Professor und als Direktor des Instituts für Transport- und Verkehrsrecht tätig, zudem leitete er die Abteilung für allgemeines Transport- und Verkehrsrecht. Diese Tätigkeit übernimmt Schmidt aber nun seit Anfang diesen Jahres nur noch rudimentär und wechselte deshalb zum Februar bei Streitbörger vom of Counsel- in den Partnerstatus. Bei der Kanzlei arbeitet er künftig vom Standort Hamm aus.

Bei Schunck, die ihren Hauptsitz in München haben, ist er nun regelmäßig in Düsseldorf präsent. Als Jusitziar ist er übergreifend für die beiden Hauptgeschäftsbereiche Industrie und Verkehr und Logistik verantwortlich. Insgesamt arbeiten derzeit bei Schunck rund 15 fest angestellte Juristen in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen.

Bei Schunck hatte bislang Karl Walchner die Rolle des Justiziars, der Transportrechtler war aber ebenfalls seit dem Jahr 2000 parallel in seiner Kanzlei Walchner & Kollegen als Rechtsanwalt aktiv. „Karl Walchner hat in seiner über 25-jährigen Tätigkeit der Schunck Group in besonderer Weise mit Rat und Tat beiseite gestanden. Er wird für Spezialthemen weiterhin für uns tätig bleiben und seine eigene Kanzlei weiter ausbauen“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

Schunck hat neben seinem Hauptsitz in München elf Niederlassungen in Deutschland sowie Tochtergesellschaften in Frankreich, Österreich, Spanien und Ungarn. Weltweit beschäftigt das Familienunternehmen rund 300 Mitarbeiter.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de