Unter Deutschlands Kanzleien liegen derzeit kurze Namen im Trend. Mit Gleiss Lutz, Baker & McKenzie und Lovells gaben im März gleich drei Kanzleien in Deutschland ihre Umbenennung bekannt.Wenig überraschend kamen die Namensverkürzungen der beiden internationalen fusionierten Kanzleien. Lovells und Baker & McKenzie strichen ihren deutschen Namensteil: bislang Lovells Boesebeck Droste bzw. Baker & McKenzie/Döser Amereller Noack. Schon lange wird immer wieder von Anwälten kolportiert, dass bei den Fusionen deutscher Kanzleien mit internationale Einheiten die deutschen Namensbestandteile nach einer Übergangsphase verschwinden werden. Eine Vermutung, die sich im Falle von Lovells nun bewahrheitete.
Mit Gleiss entschloss sich dagegen abermals eine rein national aufgestellte Kanzlei zur Verkürzung ihres Namens (zuvor Gleiss Lutz Hootz Hirsch). Im Juni 2001 hatte Hengeler Mueller, zuvor Hengeler Mueller Weitzel Wirz, einen ähnlichen Schritt unternommen. Ein Jahr zuvor hatte sich Wessing & Berenberg Gossler zur Verkürzung auf den ersten Namensbestandteil Wessing entschieden.
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