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Im Juni hatte die ‚Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder‘ (DSK) ein neues Berechnungsmodell für Bußgelder beschlossen. Eine Pressemitteilung gab es danach nicht – die Existenz des neuen Modells wurde lediglich im August im öffentlich zugänglichen Protokoll erwähnt. In diesem Protokoll stand zwar, dass es sich um ein Modell handelt, das noch getestet werden würde, gleichzeitig wandten die Landesbehörden es aber an – und verschickten Bußgeldbescheide, die genau darauf beruhen. Öffentlich zugänglich machte die DSK ihr Modell nicht. Diese Geheimniskrämerei war bei Datenschutzexperten auf Unverständnis gestoßen.