Zum Geburtstag will man nur gute Nachrichten hören. Und davon präsentierte BWD-Vorstandssprecher Stefan Rizor auf der Pressekonferenz ein Jahr nach Verbandsgründung einige. So sei die Zahl der Mitgliedskanzleien von 31 auf 43 gestiegen. Gerade eben sei noch die Wirtschaftsstrafrechtsboutique Tsambikakis & Partner beigetreten. Besonders stolz ist Rizor darauf, dass sich viele regionale Platzhirsche im BWD engagierten, beispielsweise Friedrich Graf von Westphalen, Haver Mailänder, Göhmann, Lutz Abel oder Aulinger.
Sein Verband repräsentiere 5.600 Anwältinnen und Anwälte und – viel wichtiger im politischen Berlin – 24.000 Mitarbeitende, die für einen Umsatz von 2,45 Milliarden Euro stünden.
Konkurrenz belebt
Ein Erfolgsprojekt für den Rechtsmarkt ist der BWD damit allemal. Aber eines ist er nicht: Die einzige Interessenvertretung von Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Denn mit dem Ende des vergangenen Jahres offiziell konstituierten ‚Forum für Wirtschaftskanzleien‘ im Deutschen Anwaltverein ist ein weiterer Akteur auf der Bildfläche erschienen.
Im DAV-Forum sind zwar nicht annähernd so viele Anwaltskanzleien zu finden wie im BWD, dafür allerdings die Größten: Mit Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller, Noerr, Gleiss Lutz, Linklaters, Clifford Chance und White & Case versammeln sich dort sieben der zehn umsatzstärksten Kanzleien hierzulande. Sie allein stehen für einen kumulierten Umsatz von rund 1,8 Milliarden Euro. Beim BWD dagegen stammt nur CMS Hasche Sigle aus dem Kreis der Top Ten.
Das ficht Dr. Hubertus Kolster, den langjährigen Managing-Partner von CMS Hasche Sigle, nicht an. Für ihn ist das Forum keine Konkurrenz, sondern Ergänzung. „Wir freuen uns, dass der BWD die Bildung des DAV-Forums beschleunigt hat“, so Kolster, der als Repräsentant der BWD-Mitgliedsfirmen auf der Pressekonferenz sprach.
Obwohl Doppelmitgliedschaften möglich – und laut Rizor sogar erwünscht – seien, gibt es noch keine Kanzlei, die Teil beider Organisationen ist. Auch CMS erwäge das nicht. „Ein Beitritt zum DAV-Forum wäre für mich nur sinnvoll, wenn er Mehrwert bieten würde. Die relevanten Inhalte können wir beim BWD aber besser herüberbringen“, meint Kolster.
Gemischte Bilanz
Zwei für Anwaltskanzleien wesentliche inhaltliche Themen, die im BWD über so genannte Task Forces bearbeitet werden, sind die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes sowie die Entwicklung von Legal Tech und die in dem Zusammenhang diskutierten Erfolgshonorare.
In diesen Feldern weist der BWD eine gemischte Bilanz auf. Stolz ist Rizor darauf, dass sein Verband bereits vor Verkündung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung von Arbeitszeiten im vergangenen September „sprechfähig“ war. So habe man mit der Position, dass für alle freien Berufe eine Bereichsausnahme im Gesetz gelten solle, in Berlin viel Gehör gefunden. Nach nur einem Jahr sei das beachtlich, findet auch Kolster. Unabhängig davon, ob sich die BWD-Position am Ende durchsetzen werde, sei es „schon ein Erfolg für uns, dass wir wahrgenommen werden“.
Bei der Frage, ob Erfolgshonorare jenseits von Legal-Tech-Inkasso-Dienstleistern auch für bestimmte klassische Rechtsanwaltstätigkeiten ermöglicht werden sollten, hat der BWD dagegen noch keine Stimme gefunden. „Unsere Task Forces Digitale Transformation, Legal Tech und Erfolgshonorare kommen dazu Ende April zusammen“, so Rizor. „Wir wollen im Laufe des Jahres unsere Position präsentieren. Aber wir analysieren sachlich und gründlich.“
Immerhin: Nach einem Jahr hat der Vorstandssprecher den Verbandssprech bereits drauf.