Freshfields

Bundesfinanzministerium legt Beraterhonorare offen

Vor wenigen Tagen hatte der Axel Springer Verlag gerichtlich erstritten, dass das Bundesfinanzministerium offenlegen muss, welche Beträge es zwischen 2005 und 2009 für Beratungsleistungen an Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt hat. Jetzt kam das Ministerium seiner Pflicht nach: Auf 1.831.397,38 Euro belief sich das Honorar für die rechtliche Unterstützung des Bundesfinanzministeriums.

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Besonders prominente Mandate aus dieser Zeit waren die Beratung bei den Gesetzen zur Finanzmarktstabilisierung (mehr…) sowie die umfangreiche Arbeit im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der Problembank Hypo Real Estate (HRE) (mehr…). Die Kanzlei hatte das HRE-Gesetz später auch gegen Angriffe von ehemaligen Aktionären der Bank verteidigt, die eine höhere Abfindung verlangten, als das Gesetz es vorsah (mehr…).  Lange vor der Finanzkrise hatten Freshfields-Anwälte gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) intensiv zur Struktur einer Gesellschaft zur Förderung des ÖPP-Markts in Deutschland beraten. Dieses Projekt lief gemeinsam über das Bundesverkehrs- und das Finanzministerium (mehr...).

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