Global Managing Partner Alan Mason erklärte in einer Mail an Ethan Klingsberg, Co-Leiter der US-Corporate- und M&A-Praxis, er arbeite daran, das Legal-Tech-Geschäft in eine separate juristische Einheit zu überführen. Ziel sei es, externe Investoren anzuziehen und perspektivisch einen Börsengang zu ermöglichen. Mason nannte zwei Wall-Street-Banken, die bereits Interesse signalisiert hätten.
Das in Berlin ansässige Freshfields Lab entwickelt KI-basierte Rechtstools für die eigene Kanzlei und deren Mandanten, darunter Dokumentenanalyse, Plattformen zur Verwaltung komplexer Rechtsstreitigkeiten und Due-Diligence-Prüfungen. Anfang des Jahres schloss Freshfields eine Vereinbarung mit Anthropic, um spezialisierte KI-Werkzeuge zu entwickeln. Parallel dazu kooperiert die Kanzlei mit Google Cloud.
Tobias Voßberg, KI-Experte und Gründungspartner der IP-Boutique Brento, sieht darin eine Möglichkeit, das Geschäftsmodell von Kanzleien zu erweitern: „Kanzleien könnten künftig auch das bislang vor allem in den Köpfen der Anwältinnen und Anwälte steckende Know-how mithilfe von KI als Software vermarkten und so eigenständige Vermögenswerte schaffen.“
Hohe Bewertungen im Legal-Tech-Markt
Mason verwies auf Legal-Tech-Unternehmen, die mit dem 25- bis 40-Fachen ihres Umsatzes bewertet würden. Die auf Rechtsdienstleistungen spezialisierten KI-Firmen Harvey und Legora werden laut Medienberichten mit 15,5 Milliarden beziehungsweise 5,6 Milliarden US-Dollar bewertet. Klingsberg schätzte, ein eigenständiges Unternehmen wäre „wahrscheinlich Milliarden wert“. Die KI-Tools könnten an Rechtsabteilungen anderer Unternehmen und an konkurrierende Anwaltskanzleien verkauft werden.
Voßberg sieht darin auch eine Herausforderung für die etablierten Kanzleien: „Großkanzleien profitieren bislang unter anderem von ihrer personellen Schlagkraft und der Erfahrung aus vielen vergleichbaren Mandaten. KI könnte diese Wettbewerbsvorteile zunehmend relativieren: Wenn Kanzleien ihre Technologien der Konkurrenz und Mandanten zur Verfügung stellen, ist die Frage, wodurch sich die einzelnen Kanzleien künftig unterscheiden.“
Fremdbesitzverbot setzt in Deutschland Schranken
Mason leitete den E-Mail-Verkehr am Wochenende versehentlich an eine große interne Verteilerliste weiter. Obwohl die Nachricht schnell zurückgerufen wurde, fertigten einige Empfänger Screenshots an.
Klingsberg bestätigte gegenüber der Financial Times, die Idee sei erst in der vergangenen Woche aufgekommen. Die Gespräche befänden sich in einem sehr frühen Stadium, es sei ungewiss, ob sie zu einem Ergebnis führten. Eine „große Frage“ sei, ob die Tools für Dritte noch wertvoll wären, sobald sie nicht mehr auf Freshfields-Daten, sondern auf Daten anderer Kanzleien zugreifen würden.
Freshfields Deutschland, wo das Lab um die beiden Co-Heads Dr. Gerrit Beckhaus und Lukas Treichl seinen Ursprung hat, wollte sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dem Vorhaben äußern.
In den Mails schrieb Klingsberg, als ersten Schritt müssten die KI-Aktivitäten in eine separate juristische Einheit überführt werden. „Berufsrechtlich wird interessant, wie Freshfields die Ausgliederung strukturiert“, meint auch Voßberg. Das deutsche Berufsrecht schließt zwar aus, dass Finanzinvestoren Gesellschafter von Kanzleien werden. Aber an Gesellschaften, die Dienstleistungen anbieten, die keiner Zulassung der BRAO bedürfen, dürfen sie sich zusammen mit Kanzleien beteiligen. Freshfields könnte eine eigenständige Legal-Tech- oder Dienstleistungsgesellschaft gründen, an der sich auch Finanzinvestoren beteiligen können. Die anwaltliche Berufsausübung bliebe davon getrennt. Wo die Grenze verläuft und wie das Geld zwischen den Gesellschaften fließt, hängt von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung ab. *
*Anmerkung der Redaktion: Wir haben diesen Absatz nachträglich angepasst.