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Nach Angaben der BaFin ist es das erste Mal, dass die deutsche Finanzaufsicht eine solche aufsichtliche Maßnahme bei einer Bank im Bereich der Geldwäscheprävention anordnet. Hintergrund des BaFin-Vorstoßes sind dem Vernehmen nach keine aktuellen Tatbestände. „Wir haben den Anspruch, dass die Prozesse zur Identifizierung unserer Kunden den regulatorischen Anforderungen in jeder Hinsicht gerecht werden“, erklärte ein Deutsche-Bank-Sprecher. „Wir stimmen mit der BaFin darin überein, dass wir diese Prozesse in der Unternehmens- und Investmentbank weiter verbessern müssen.“ Die Bank arbeite gemeinsam mit der Finanzaufsicht und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG als Sonderbeauftragter daran, „die regulatorischen Anforderungen schnellstmöglich und im vorgegebenen Zeitrahmen zu erfüllen“.