Jüngster Ermittlungsfall gegen HHP ist das Brunnthaler Elektronikunternehmen Wichmann WorkX (WWX). Die Staatsanwaltschaft München wirft einem ehemaligen HHP-Mitarbeiter Betrug und gemeinschaftliche Steuerhinterziehung vor.
Haarmann äußerte hierzu die Erwartung, dass das Verfahren eingestellt werde. Er sprach JUVE gegenüber von einem „fantastischen Betrugsmanöver“ aus Scheingeschäften, mit dem man es bei Wichmann zu tun gehabt habe. Haarmann zeigte sich deshalb auch zuversichtlich, dass die Klage einer Bank gegen HHP, die dazu derzeit beim LG München läuft, keinen Erfolg haben werde.
Bereits seit einem Jahr beschäftigen HHP-Prüfer außerdem im Fall Infomatec AG die rührige Staatsanwaltschaft Augsburg. Dem inzwischen ebenfalls insolventen Augsburger Softwareanbieter hatte HHP im Vorfeld des Börsengangs im Mai 1998 in einem Gutachten einen Wert von bis zu 207 Millionen DM bescheinigt.
Beides sei viel zu hoch gegriffen, stellte der Münsteraner Professor Dr. Klaus Röder dagegen in einem Gutachten für die Staatsanwaltschaft fest. Röder errechnete einen Infomatec-Wert von 5,3 Millionen, maximal aber 55 Millionen DM. Gegen zwei Autoren des HHP-Gutachtens wird seit gut einem Jahr wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Gründungsschwindel ermittelt, laut „Spiegel“ sollen die Ermittlungen nun auf einen dritten Mitautor ausgedehnt werden.
Haarmann sagte JUVE demgegenüber, von Ermittlungen gegen einen dritten HHP-Mitarbeiter sei ihm nichts bekannt. Außerdem habe ein Gegengutachten des Münchner Bewertungsspezialisten Prof. Dr. Wolfgang Bollwieser im Auftrag von HHP das damalige Bewertungsgutachten der HHP-Prüfer bestätigt. Beide Gutachten werden derzeit durch die Augsburger Beguta GmbH abgeglichen.
Trotz der gegenwärtigen unerfreulichen Medienpräsenz der HHP-Prüfer verteidigt Haarmann das multidisziplinäre Konzept seiner Kanzlei. Für eine personelle Entflechtung von der angeschlossenen Prüfungsgesellschaft sieht er keinen Anlass: „Es gibt keinen Grund für Änderungen.“ Man habe nicht die derzeitigen Probleme der Big-Four-Unternehmen, wo es vor allem um die Abschlussprüfung börsennotierter Aktiengesellschaften gehe. Solche Aufträge machten nur einen verschwindend geringen Prozentsatz der HHP-Tätigkeit aus. Der größere Teil der eigenen Arbeit betreffe auch nicht die unabhängige Abschlussprüfung, sondern sei beratende Prüfung etwa in Due Diligences oder Bewertungen.