Viel Hoffnung bestand wohl nie. Das System, mit dem in Karlsruhe die Kandidaten für die BGH-Anwaltschaft bestimmt werden, dreht sich weiter um sich selbst: Neue Kandidaten für den kleinen Kreis der BGH-Anwälte werden auch in Zukunft durch ein Gremium aus BGH-Richtern und BGH-Anwälten hinter fest verschlossenen Türen gewählt. Eine Beschwerde gegen dieses Prozedere wurde im Dezember zurückgewiesen. Die seit langem an dem Auswahlverfahren geübte Kritik überzeugte den Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs nicht. Es muss wohl schon sehr viel vorliegen, bevor die Richter des BGH-Anwaltssenats die Entscheidung des Präsidenten ihres eigenen Gerichts, der zugleich dem Wahlausschuss vorsteht, kassieren.
Die Kernpunkte der jetzt in Karlsruhe verhandelten Beschwerde waren die seit langem von Kritikern bemängelte Intransparenz des Wahlverfahrens im Hinblick auf zwei Punkte: die Bestimmung der gewünschten Anzahl der BGH-Anwälte sowie die Benennung und Gewichtung der persönlichen Eignungskriterien durch den Wahlausschuss.
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