Hannes Reiher hatte seine Laufbahn 2011 bei der Kanzlei Leinemann begonnen, die im Vergabe-, Bau- und Immobilienrecht tätig ist. 2017 wechselte er mit einem Team um Dr. Sebastian Thomas zu der ähnlich aufgestellten Einheit Breyer, wo Reiher Partner wurde. Im privaten Baurecht begleitete er dort vor allem deutsche Bauunternehmen, auch als Vertreter in Prozessen. Mit Thomas zusammen stand er etwa an der Seite der Kölner Arbeitsgemeinschaft Kulturzentrum am Neumarkt (Arge KANN), als diese im vergangenen Jahr um baurechtliche Fragen beim Rautenstrauch-Joest-Museum prozessierte.
Zu Friedrich Graf von Westphalen (FGvW) Anfang Mai brachte er nun Associate Philipp Stiebing mit, mit dem er bereits im vergangenen Jahr zusammengearbeitet hatte. Mit ihrer bau- und vergaberechtlichen Erfahrung bringen sie eine neue Facette in die wachsende Immobilienrechtspraxis von FGvW ein, die am Frankfurter Standort erst jüngst um den Notar und Immobilienrechtler Dr. Christoph Börskens erweitert wurde.
2018 hatte sich schon der Kölner Immobilienrechtler Dr. Markus Beaumart (51) als Equity-Partner FGvW angeschlossen. Anfang Mai ging zudem ein Team von BRL Boege Rohde Luebbehuesen für FGvW in Berlin an den Start, das ebenfalls regelmäßig zu Immobilientransaktionen berät. Dieses wird in den kommenden Monaten noch um den BRL-Immobilienrechtspartner Jörg Siecke ergänzt.
Im Frankfurter Breyer-Büro sind neben Standortleiter Thomas derzeit sieben Associates tätig. Insgesamt gehören der Sozietät, die beispielsweise das Bauunternehmen Züblin zum Großprojekt Stuttgart 21 berät, rund 24 Anwälte an.