Juve Plus Interview zum Fremdbesitzverbot

Inhouse-Jurist: „Fremdbesitz bei Kanzleien erfordert eine Art Investitionskontrolle“

Kanzleien in Investorenhand − ein rotes Tuch für die einen, notwendige Modernisierung für andere. Florian Köhler ist Group General Counsel beim Antriebshersteller Renk und erklärt, warum Unternehmen Kanzleien vor der Mandatierung genau überprüfen müssten, wenn das Fremdbesitzverbot fällt.

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Florian Köhler

JUVE: Was würde sich aus Ihrer Sicht verändern, sollten Investoren bei Kanzleien einsteigen?
Florian Köhler: Monetäre Ziele könnten weiter in den Vordergrund rücken und die Qualität der Beratung beeinträchtigen. Vorstellbar ist, dass Kanzleien dann höheren Umsatzerwartungen ihrer Gesellschafter ausgesetzt sind und demnach ihre Fees aggressiver gestalten. Das ist aber spekulativ. Sicher ist jedoch, dass die Mandatierung eines Dienstleisters für die Erteilung von Rechtsrat und die vielen anderen sensiblen Güter, die Teil der juristischen Dienstleistung sind, für Unternehmen der Rüstungsindustrie komplexer wird.

Mit dem Effekt, dass Sie mehr Aufwand haben?
Genau. Als Industriesektor, der nationalen Sicherheitsinteressen unterliegt, müssen wir beim Umgang mit Drittpersonen hohen regulatorischen Standards gerecht werden. Sollte das Fremdbesitzverbot im Kanzleimarkt fallen, dann steigt für uns der Aufwand bei der Mandatsanlage beziehungsweise dem Onboarding unserer Dienstleister. Bereits heute prüfen wir unsere Partner sehr genau auf mögliche Fremdinteressen. In anderen Ländern wird das Fremdbesitzverbot bereits heute lockerer gehandhabt. Bevor wir unsere internationalen Kanzleien für den IPO mandatiert haben, haben wir jeweils auch die globalen Gesellschafterstrukturen mit entsprechendem Aufwand geprüft. Wer der wirtschaftlich Berechtigte eines externen Beraters ist, sollte dem mandatierenden Unternehmen immer klar sein.

Die Liberalisierung des Kanzleimarktes verändert also die Basis der Zusammenarbeit?
Das Fremdbesitzverbot stützt unser Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsberater. Es bildet für uns die Grundlage, sensible Informationen ohne aufwendige Prüfung zu teilen. Sollten Investoren Anteile an Kanzleien halten dürfen, dann wären möglicherweise sektorenspezifisch neue Regeln einzuführen, die unser Vertrauen stärken.

„Wir werden bei Change of Control hellhörig“

Welche Gefahren sehen Sie?
Es wäre etwa vorstellbar, dass in einer unregulierten Welt, ein Fonds Anteile an mehreren Kanzleien halten könnte. Aus Unternehmenssicht ist es von Bedeutung, ob der Gesellschafter unserer Kanzlei nicht auch Gesellschafter der Kanzlei ist, die unsere Gegenseite repräsentiert. Spannend ist auch die Frage, wie Transaktionsgeschäfte zu behandeln sind, wenn der Investor möglicherweise auch an dem Unternehmen beteiligt ist, das wir kaufen wollen oder mit dem wir streiten. Auf der anderen Seite wird ein ausländischer Investor für sich prüfen müssen, ob die Beteiligung an einer deutschen Kanzlei auch mit den eigenen sanktions- und taxonomierechtlichen Anforderungen einhergeht. Ein Beispiel wäre, dass die Kanzlei zu Exportaufträgen berät, die lediglich aus US-Perspektive Embargovorschriften verletzen. Das wäre eine beachtliche Dimension der durch Fremdbesitz an Kanzleien gesteigerten Marktkomplexität.

Ist es für Sie erheblich aus welchem Land ein Kanzleiinvestor kommt?
Durchaus. Kanzleien haben, wenn sie Rüstungsbetriebe beraten, Zugang zu Daten, die aufgrund ihres militärischen Verwendungszwecks hohen Schutzanforderungen unterliegen. Wir dürfen klassifizierte Daten nur sicherheitsüberprüften Personen anvertrauen. Das wird sicherlich in anderen Branchen entspannter gehandhabt, doch bei einem Change of Control sind wir grundsätzlich hellhörig. Der Einstieg von internationalen Investoren in Kanzleien müssten daher aus meiner Sicht sektorspezifischen Regeln unterliegen, ähnlich der Investitionskontrolle. 

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