Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) plädiert für einen selbstbewussteren Umgang mit dem deutschen Recht. Dieses sei im Vergleich mit anderen Rechtsordnungen effizienter, kostengünstiger und berechenbarer, so BRAK-Präsident Axel Filges in einem Schreiben, das JUVE vorliegt. Filges, Hamburger Partner von Taylor Wessing, distanziert sich damit ausdrücklich von den im internationalen Wirtschaftsrechtsverkehr bislang dominierenden Prinzipien des Common Law. Zudem reagiert die BRAK auf eine Broschüre der Law Society von England und Wales vom Oktober vergangenen Jahres, in der die Vorzüge des angelsächsischen Rechts angepriesen werden. Die Broschüre hatte in der deutschen Anwaltschaft für großes Aufsehen gesorgt.
In der kommenden Woche will die BRAK nun ein Positionspapier vorlegen, das gemeinsam mit anderen juristischen Berufsorganisationen – darunter der Deutsche Anwaltverein, die Bundesnotarkammer und der Deutsche Richterbund -, sowie dem Bundesjustizministerium (BMJ) ausgearbeitet wird. Am kommenden Montag sollen im BMJ letzte Details geklärt werden. An den Gesprächen sind offenbar auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit beteiligt.
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