Insolvenzrecht

Weiterer Partnerweggang bedeutet Ende der Kanzlei Schröder

Dr. Gerrit Heublein (42), bislang Partner bei der Berliner Insolvenzkanzlei Schröder, hat sich mit weiteren drei Anwälten zum Jahresbeginn in eigener Kanzlei selbstständig gemacht. Damit verlässt nach der Insolvenzverwaltungs- auch die Prozessabteilung die Kanzlei Schröder.

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Dr. Gerrit Heublein (42), bislang Partner bei der Berliner Insolvenzkanzlei Schröder, hat sich mit weiteren drei Anwälten zum Jahresbeginn in eigener Kanzlei selbstständig gemacht. Damit verlässt nach der Insolvenzverwaltungs- auch die Prozessabteilung die Kanzlei Schröder.

Heublein firmiert künftig unter seinem Namen weiterhin in Berlin. Begleitet wird er von den Associates Jana Baade (32), Manuela Barth (32) und Johannes Graner (42). Die neue Einheit konzentriert sich auf die krisen- und insolvenznahe Beratung und will sich im Lauf des Jahres erweitern. Ein inhaltlicher Schwerpunkt wird in der Vermeidung und Abwehr insolvenzspezifischer Haftungsansprüche liegen.

Bei Schröder hatte Heublein die Prozessabteilung geleitet, die sich vorwiegend bei eigenen Insolvenzverwaltungen engagierte. Nach eigenen Angaben führte das Team jährlich rund 600 insolvenzbezogene Prozesse. „Als selbstständige Kanzlei können wir nun unsere Dienstleistungen ohne Bindung an einen bestimmten Auftraggeber anbieten“, sagte Heublein.

Zeitgleich mit Heublein hatte mit Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger Deutschlands meistbestellter Insolvenzverwalter die Kanzlei Schröder verlassen und sich mit einem größeren Team White & Case angeschlossen (mehr…). Namenspartner Dr. Wolfgang Schröder selbst lässt sich seit Längerem nicht mehr als Verwalter einsetzen, so dass die Kanzlei als solche nicht mehr aktiv ist. Heublein kündigte an, auch weiterhin mit Schulte-Kaubrügger zusammenzuarbeiten.

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