Unter den Unterzeichnern sind Anwaltsvereinigungen aus Großbritannien, Australien und Kanada. Auch europäische Vereinigungen wie die European Criminal Bar Association (ECBA) und die Fédération des Barreaux d’Europe (FBE) sind dabei. Es dürfte eins der breitesten Bündnisse sein, das die Anwaltszunft je auf die Beine gestellt hat. Und es war höchste Zeit, denn die jüngsten Angriffe der US-Regierung gegen die Diversity-Programme internationaler Kanzleien stehen im Widerspruch zu einer Vielzahl europäischer und deutscher Regelungen – und untergraben das Prinzip des ,legal privilege‘.
„Die US-Regierung untergräbt mit ihrem Vorgehen gegen Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Justizangehörige internationale rechtsstaatliche Grundsätze“, sagte DAV-Präsident Stefan von Raumer. Dies sei für die internationale Anwaltschaft nicht hinnehmbar.
Die Unterzeichner kritisieren nicht nur die Attacken gegen die American Bar Association (ABA) und Anwaltskanzleien in den USA, sondern auch das Vorgehen gegen den Internationalen Strafgerichtshof. „Dass die US-Regierung den unabhängigen Gerichtshof in seiner Arbeit behindert und nicht nur Mitarbeiter des Gerichts, sondern auch deren Familien mit persönlichen Sanktionen unter Druck setzt, ist ein unerträglicher Angriff auf die internationalen Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Justiz“, so von Raumer.
Die Unterzeichner, die sich auf die UN-Grundprinzipien berufen, fordern die US-Regierung auf, alle Handlungen zur Einschüchterung und Behinderung von Angehörigen der Rechtsberufe einzustellen, rechtsstaatliche Grundsätze aufrechtzuerhalten und die Maßnahmen, die gegen Juristinnen und Juristen in und außerhalb der USA verhängt wurden, rückgängig zu machen. Vermutlich wird die seltene Einigkeit der Juristen im Weißen Haus mäßig Eindruck machen, aber es könnte Signal und Ermunterung für in Europa und anderswo tätige Anwälte aus den unter Druck stehenden US-Kanzleien sein. Von dort ist nach wie vor wenig zu hören.