Investitionen in der EU auf dem Prüfstand

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Schiedsklauseln sind bei Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Mitgliedstaaten der EU zulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und damit einen Antrag der Slowakei auf Aufhebung eines Schiedsspruchs zurückgewiesen. Es ist das erste Verfahren, in dem ein Staat ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (BIT) vor dem Gericht eines anderen EU-Staates angreift.

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Der niederländische Versicherer Eureko hatte in einem UNCITRAL-Verfahren Schadensersatz verlangt, weil er sich nach der Liberalisierung des slowakischen Krankenversicherungsmarktes in seinen Rechten beschnitten sah. Vor dem OLG Frankfurt rügte die Slowakei die Unzuständigkeit des damaligen Schiedsgerichts und berief sich darauf, dass die Schiedsvereinbarung im BIT zwischen der Slowakei und den Niederlanden gegen EU-Recht verstoße.

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