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Das Oberlandgericht München wies bereits nach der mündlichen Verhandlung am 13. Dezember 2001 die Berufung von Ha-Ra zurück. In dem Verfahren, das das Quierscheider Unternehmen für Reinigungstechnik bereits in erster Instanz verloren hatte, ging es um ein Patent für spezielle Putztücher, mit dem Kanten gereinigt werden können. Das Unternehmen hatte andere Marktteilnehmer wegen der Verletzung ihres Patents, das Grundlage für das äußerst umsatzstarke Produkt von Ha-Ra ist, angegriffen. Im Falle des Vileda-Produktes sahen die Münchner Richter jedoch keine Patentverletzung gegeben.