Krisen in Krefeld

Großverfahren für Nerlich und Depping

Ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach den Maßgaben der reformierten Insolvenzordnung bestimmte beim Insolvenzantrag des ADA Systemhauses den Verwalter: Dr. Jörg Nerlich von Görg wurde folgerichtig vom Amtsgericht Krefeld bestellt, pünktlich am 1. März, und somit kann ADA als eines der ersten bedeutenden Verfahren nach der ESUG-Reform gelten.

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+++ Ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach den Maßgaben der reformierten Insolvenzordnung bestimmte beim Insolvenzantrag des ADA Systemhauses den Verwalter: Dr. Jörg Nerlich von Görg wurde folgerichtig vom Amtsgericht Krefeld bestellt, pünktlich am 1. März, und somit kann ADA als eines der ersten bedeutenden Verfahren nach der ESUG-Reform gelten. Der IT-Dienstleister ADA beschäftigt über 1.000 Mitarbeiter an zwölf Standorten und erwirtschaftete 2011 rund 122 Millionen Euro Umsatz. Der Antrag wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt – früh genug, so Nerlich, um gute Sanierungschancen zu gewährleisten. +++

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