Kulturfrage

Wie belohnt man Partner?

Autor/en
  • Eva Lienemann

In vielen Lockstep-Traditionskanzleien streiten die Generationen. Die Jungen wollen schnelles Geld statt Mitgliedschaft in einem ewigen Bund. Und die Managing-Partner ­wollen nicht mehr tatenlos zusehen, wie die Cash Cows flüchten. Sie trimmen nicht nur ihre Partner, sondern auch die Vergütungssysteme auf Leistung. Wie Kanzleien ihre Partner fair entlohnen, wird immer mehr zur Kulturfrage.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

„Nie wieder Lockstep-Kanzlei!“ Der mittlerweile etablierte Hogan Lovells-Partner, der nicht genannt werden will, hat keine guten Erinnerungen an die Zeit, als bei Lovells vor der Fusion mit Hogan & Hartson noch der reine Lockstep die Vergütung bestimmte. „Unser Vergütungssystem wurde bis zur Fusion mit der Axt gemanagt, zu Lasten der Jungen“, erinnert er sich. „Alles, was den Reformern in London einfiel, um die Leistung der Lovells-Partner zu verbessern, waren Folterinstrumente wie Point Freezing und Point Reduction. Aus diesem Grund machten wir Politik gegen den Lockstep. Was uns fehlte, das waren positive finanzielle Anreize, um schneller zu den Fat Cats aufzuschließen.“ Die Fusion begrub das Problem dann. Im neuen leistungsorientierten Vergütungssystem, das Lovells von den Amerikanern per Beschluss übernahm, wurden die Jungen rasch selbst zu Spitzenverdienern.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de