Danckelmann hat einen Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz. Prominenteste Mandantin ist die Deutsche Telekom. Für den Konzern waren Partner der Kanzlei in diesem Jahr bereits an zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) beteiligt, jeweils mit Prof. Dr. Christian Rohnke von Rohnke Winter als BGH-Anwalt. Dabei ging es um Werbe-Einwilligungsklauseln und die Mitnahme von Rufnummern beim Anbieterwechsel.
Mit Kräft erweitert die Kanzlei ihre Prozesskompetenz über den Gewerblichen Rechtsschutz hinaus. Im Bank- und Kapitalmarktrecht hatte Danckelmann diese Entwicklung bereits 2013 angestoßen, als der damalige Leiter der Bank- und Finanzrechtspraxis von Arnecke Siebold, Lutz Leda, mit einem Team zu Danckelmann wechselte.
Kräft gehörte seit 2011 zur Praxis für Konfliktlösung und Banking im Fankfurter CMS-Büro, seit 2015 als Counsel. Dort war er vor allem für Banken bei der Abwehr von Anlegerklagen tätig. Mehrere Jahre vertrat er zudem an der Seite des Partners Alexander von Reden den früheren Sal. Oppenheim-Chef Matthias Graf von Krockow gegen Schadensersatzklagen der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz.