Menold & Aulinger erfolgreich vor OVG Nordrhein-Westfalen

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Markus Sträter von Menold & Aulinger Dortmund hat die Flughafen Dortmund AG im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Dortmunder Flughafen vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erfolgreich vertreten.In einem Eil- und mehreren Hauptsacheverfahren wurde die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt, den Planfeststellungsbeschluss nicht aufzuheben. Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe sind damit rechtlich abgesichert worden.

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Die Bezirksregierung Münster als planfeststellende Behörde wurde im Verfahren durch Dr. Norbert Kämper (Kleiner Rechtsanwälte , Düsseldorf) vertreten. Prozessbevollmächtigte der klagenden Gemeinden Unna und Holzwickede war die Kanzlei Kroke, Beisken, Bank, Klückers (Düsseldorf).

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