München/Stuttgart

RölfsPartner verstärkt sich mit LBBW-Syndikus

Autor/en
  • JUVE

Zum Oktober wechselt Heinrich Thiele (52) von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zu RölfsPartner. Der Bank- und Kapitalmarktrechtler steigt als Partner bei Rölfs ein und wird in deren Büros in München und Stuttgart tätig sein.

Teilen Sie unseren Beitrag

Thiele war seit 1998 bei der Landesbank beschäftigt, zuletzt hatte er die Abteilung Recht/Internationales Geschäft geleitet. Gesamtleiter des Rechtsbereichs bei der LBBW ist Dr. Armin Brendle. Über Thieles Nachfolge bei der LBBW ist nichts bekannt, die Stelle soll aber neu besetzt werden.

Der fachliche Schwerpunkt Thieles liegt auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Als Rechtsanwalt und Steuerberater deckt er darüber hinaus auch die steuerliche Seite mit ab. Thiele verfügt über eine langjährige Erfahrung und hat an teils hochvolumigen Transaktionen mitgewirkt. Beispielsweise war er an der 17-Milliarden-Euro-Risikoabschirmung des SachsenLB-Portfolios beteiligt (mehr…). Begleitet hat er auch die Verkäufe des Privatkundengeschäfts der LBBW Luxemburg (mehr…) und der LRI Invest.

Mit dem Zugang baut RölfsPartner ihren Rechtsberatungsarm weiter aus. Im Juli und August dieses Jahres waren mit Alexandra Sausmekat und Felix Weidenbach bereits zwei Partner hinzugekommen. Sausmekat ist Steuerrechtlerin und hatte zuvor bei Ernst & Young gearbeitet (mehr…), Weidenbach war Vorstand bei der GE Capital Bank (mehr…). Allerdings hat mit Peter Schulz kürzlich auch ein anerkannter Nachfolgespezialist RölfsPartner verlassen. Er hat sich der Steuerberatungsgesellschaft WTS angeschlossen (mehr…).

Im Rechtsberatungsarm von Rölfs arbeiten aktuell rund 110 Berufsträger. Das größte Büro befindet sich in München. Im Kern handelt es sich hierbei um die ehemalige Kanzlei RP Richter & Partner, die im Frühjahr 2011 unter das Rölfs-Dach geschlüpft war (mehr…).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de