Die Schadensersatzforderung gegen Werhahn beläuft sich auf 68 Millionen Euro. Mit der Klage reagierte die Kanzlei nach Aussage der beiden Liquidatoren, Dr. Martin Dummler und Stefan Denkhaus, auf den Auslauf des Verjährungsverzichts. „Die Gesellschafter von Haarmann Hemmelrath haben in zahlreichen Gesprächen mit Werhahn versucht, eine gütliche Einigung über einen teilweisen Ausgleich des Schadens zu erzielen“, sagte Dummler. „Da die Werhahn-Gruppe bis heute zu einem akzeptablen Vergleich nicht bereit war und im Hause Werhahn interne Zwistigkeiten eine sinnvolle Lösung zu verhindern scheinen, sehen wir nun im Interesse der Gesellschafter, die noch heute die wirtschaftlichen Folgen des Zerfalls der Kanzlei zu tragen haben, keine Alternative zum Klageweg.“ Offiziell klagt Detlef Olufs (seit 2006 bei Salans) aus abgetretenem Recht für HHP. Der ehemalige HHP-Partner ist Vorsitzender des Liquidationsausschusses.
Die MDP-Kanzlei in Liquidation fordert die Millionen-Summe als Ersatz für den Schaden, der ihr aus einer 430-Millionen-Euro-Klage der MBU wegen angeblicher steuerrechtlicher Falschberatung entstanden sei. Diese habe nach Auffassung von HHP und ihrer ehemaligen Partner zum Zusammenbruch der Sozietät geführt.
Zum Hintergrund: 2001 hatte der Düsseldorfer Steuerrechtler und damalige HHP-Partner Harald Plewka (später Gleiss Lutz, seit März bei Bird & Bird) für MBU ein steuerrechtliches Konzept für den Verkauf der AKB-Bank an die spanische Santander Bank erarbeitet. Die Düsseldorfer Steuerbehörde stufte jedoch wenig später die Transaktion als steuerpflichtig ein. Daraufhin reichte Werhahn im August 2004 eine verjährungshemmende Feststellungsklage gegen die damals noch existierende Sozietät ein. Gleichzeitig mandatierte Werhahn die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg zur Abwehr der Steuernachforderung. Wenig später revidierte die Behörde jedoch ihre Einschätzung wieder. Gut eineinhalb Jahre später beschlossen die HHP-Partner die Liquidation.
Nach Ansicht der ehemaligen HHP-Partner steht der Zusammenbruch ihrer Kanzlei im direkten Zusammenhang mit der Werhahn-Klage. Das Neusser Unternehmen hatte dies stets bestritten und im Laufe des Verfahrens die Übernahme der Beraterkosten gefordert, die ihm durch die Abwehr der Steuernachforderung entstanden waren.
Im September 2006 hatte das Landgericht Düsseldorf die Klage Werhahns auf Erstattung der Beraterkosten zwar abgelehnt, aber gleichzeitig festgestellt, dass die HHP-Anwälte bei ihrer Beratung von MBU „schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen“ hätten. HHP legte Berufung gegen das Urteil ein – zumal diese Feststellung einer möglichen Schadensersatzklage ihrerseits gegen Werhahn entgegen gestanden hätte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am 30. Oktober 2007 schließlich die Klage von Werhahn ab und ebnete damit HHP den Weg zur Schadensersatzklage. Werhahn legte zwar zwischenzeitlich fristwahrende Revision beim Bundesgerichtshof ein. Beide Parteien verhandelten jedoch seit November intensiv, aber ergebnislos über einen Vergleich.
Ein Werhahn-Sprecher wollte sich gegenüber JUVE zu der neuen Entwicklung in der Sache nicht äußern. Das Unternehmen beauftragte dem Vernehmen nach den Frankfurter Hengeler Mueller-Partner Dr. Markus Meier mit der Abwehr der Schadensersatzklage. Die Klage von Werhahn gegen HHP begleitet weiterhin Latham & Watkins-Partner Dr. Bernd-Wilhelm Schmitz. Prozessvertreter für HHP bleibt in beiden Prozessen Siegmann & Kollegen.