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US-Kanzleien finden klare Worte zu Trump-Dekreten: „Nicht zu verteidigen“

Die vier US-Kanzleien, die sich am 14. Mai in der Berufungsverhandlung gegen die Executive Orders von Donald Trump wehren werden, haben jetzt gegenüber dem Bundesberufungsgericht ausführlich Stellung genommen. Alle vier – WilmerHale, Jenner & Block, Susman Godfrey und Perkins Coie – betonen erneut, die Anordnungen verletzten fundamentale Verfassungsrechte.

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Die vier Kanzleien sehen in den Dekreten einen schwerwiegenden Angriff auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Paul Clement, der WilmerHale vertritt, bezeichnete die Maßnahmen gegenüber Bloomberg Law als „drakonisch“ und als Vergeltung dafür, dass die Kanzlei „Mandanten und Anliegen vertritt, die Donald Trump nicht gefallen, und Standpunkte vertritt, mit denen er nicht einverstanden ist“.

Trump hatte die Dekrete kurz nach seinem Amtsantritt im vergangenen Jahr erlassen und sie mit vermeintlichen Sicherheitsrisiken begründet. Sie richten sich gegen Kanzleien, die Verbindungen zu Anwälten haben, die in Ermittlungen und Verfahren gegen den Präsidenten involviert waren. WilmerHale wurde wegen ihrer Verbindung zum kürzlich verstorbenen Robert Mueller ins Visier genommen, dem ehemaligen Sonderermittler, der die russische Einmischung in die Präsidentschaftswahl 2016 untersuchte. Jenner & Block wurde ebenfalls wegen Verbindungen zu Muellers Team attackiert.

Die beklagten Kanzleien berufen sich aber nicht nur auf die Unrechtmäßigkeit der Verfügungen, sondern nehmen auch das Verhalten des US-Justizministeriums (DoJ) ins Visier. Das DoJ hatte Anfang des Monats erklärt, die Berufung fallen zu lassen. Weniger als 24 Stunden später machte die Behörde eine Kehrtwende. Ein Vertreter erklärte, die vorherige Rücknahme sei versehentlich erfolgt.

Jenner & Block, vertreten von einem Cooley-Team unter Leitung von Elizabeth Prelogar, der ehemaligen Solicitor General unter Präsident Joe Biden, stellt fest: „Im Lichte ihrer Verteidigung des kaum Verteidigbaren – und nachdem sie selbst gezögert hat, diese Berufung überhaupt weiterzuverfolgen – bleibt der Regierung kaum etwas zu entgegnen.“

Auch Perkins Coie, vertreten durch die Washingtoner Kanzlei Williams & Connolly unter Leitung von Dane Butswinkas, erklärte, die abrupte Umkehr des Justizministeriums signalisiere mangelndes Vertrauen in die Tragfähigkeit der Argumente. „Die Anordnung ist nicht zu verteidigen.“ Zweifellos sei das der Grund, warum das Justizministerium beantragt habe, die Berufung fallen zu lassen, bevor es auf Anweisung des Präsidenten abrupt die Richtung änderte.

Das Justizministerium hat bis zum 10. April Zeit für eine Antwort.

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