Rund 2.100 Unternehmen, vor allem aus der energieintensiven produzierenden Industrie, profitierten bisher von den Ausnahmeregeln des EEG. Die Unternehmen, die rund die Hälfte des Industriestroms in Deutschland verbrauchen, erhielten deutliche Rabatte auf die Ökostrom-Zulage, was wiederum die EU-Kommission schon vor Monaten auf den Plan rief. Entsprechend der Kritik aus Brüssel hat Wirtschafts- und Energieminister Gabriel nun in einigen besonders strittigen Punkten nachgebessert. Unter dem Strich soll sich die Höhe der Rabatte laut Gabriel aber weiter in einer Größenordnung von rund 5,1 Milliarden Euro bewegen.
So sollen Firmen, die besonders viel Strom verbrauchen, anstelle von 15 künftig 20 Prozent der Umlage zur Ökostrom-Förderung zahlen. Dies soll aber nur bis zu einer Obergrenze von vier Prozent der Bruttowertschöpfung gelten, also des Wertes der produzierten Waren abzüglich der Vorleistungen. Bisher hatte die EU eine Grenze von fünf Prozent verlangt. Auch in sogenannten Härtefällen blieb der Kompromissvorschlag mit nun 0,5 Prozent der Wertschöpfung deutlich hinter den ursprünglichen 2,5 Prozent zurück. Darüber hinaus sollen Rückzahlungen der Unternehmen nach mehreren Medienberichten nur für das laufende Jahr gefordert werden. Frühere Berichte gingen immer von einer Rückzahlung für die vergangenen Jahre aus. In Augen der Kommission handelte es sich bei den Rabatten um unzulässige Beihilfen.
Der jetzige Kompromiss, so der Wirtschaftsminister weiter, sei allerdings nicht Teil der EEG-Novelle, die das Kabinett heute Vormittag beschlossen hatte. Mit der Reform der Ökostrom-Förderung will die Regierung vor allem den deutlich angestiegenen Strompreisen in Deutschland entgegentreten. Laut Presseberichten sieht die EEG-Novelle vor allem Kürzungen von Fördermitteln vor. Außerdem soll der Ausbau von Windenergieanlagen an Land stärker gesteuert werden.