Dass Reuter mit Dr. Stefan Giesen (36) einen ausgewiesenen Kartellrechtler ins Team holt, unterstreicht die seit Jahren verfolgte Strategie des Unternehmens, gegen Vertriebspraktiken von Markenherstellern vorzugehen, die Reuter als kartellrechtswidrig ansieht. Dazu gehört nach Angaben des Unternehmens auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Kartellrechtsverstößen.
Derzeit stehen sich etwa Reuter und der Möbelhersteller Cor vor Gericht gegenüber. Reuter klagt vor dem Landgericht Dortmund gegen Cor auf Belieferung und Schadenersatz. Cor wiederum hatte im vergangenen Jahr beim Landgericht Köln im Zusammenhang mit einer geplanten Sammelklageaktion eine einstweilige Verfügung gegen Reuter erwirkt.
Besondere Wellen schlug Reuter, als das Unternehmen von dem Armaturenhersteller Dornbracht Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro erstritt. Dornbracht hatte mit seinem damaligen Rabattsystem den stationären Handel gegenüber Onlinehändlern bevorzugt behandelt. Das Urteil des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2014 war von Markenherstellern aus vielen Branchen mit Spannung erwartet worden, die zum Beispiel im Rahmen von selektiven Vertriebssystemen den Umgang mit Onlinehändlern gestalten wollen. Der Bundesgerichtshof hat später eine Nichtzulassungsbeschwerde von Dornbracht zurückgewiesen.
Auch außerhalb des Kartellrechts hat Reuter sich zuletzt mit Inhousejuristen verstärkt: Bereits im Dezember kam Dr. Hans-Peter Anlauf (41), bis dahin Syndikusanwalt beim Videovermarkter Visoon, einem Gemeinschaftsunternehmen von Axel Springer und Viacom. Im Januar kam Martha Rist dazu. Die 34-Jährige war zuletzt als Contract Manager beim US-Lebens- und Futtermittelkonzern Cargill in Deutschland.