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Konkret richten sich die Ermittlungen gegen fünf – teils ehemalige – Führungskräfte der Bank. Darüber hinaus nehmen die Behörden auch weitere, bisher unbekannte Personen ins Visier, die seinerzeit für die entsprechenden Geschäfte mitverantwortlich waren. Sie sollen dafür gesorgt haben, dass tatsächlich weder einbehaltene noch abgeführte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschläge bescheinigt wurden, die das Finanzamt letztlich akzeptierte und entsprechend Steuererstattungen auszahlte. Dem Vernehmen nach dürfte mindestens bei einer der beschuldigten Personen das Ausscheiden aus der Bank auch mit den Cum-Ex-Geschäften im Zusammenhang stehen. Welche Verteidiger an der Seite der Beschuldigten stehen ist bis dato noch nicht bekannt.