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Auf den entsprechenden Erlass des Landesjustizministeriums vom 8. November hin sollen die Ausbildungsstellen ihre Referendare selbst über die Änderung informieren. In Köln ist dies bereits passiert. Die Neuregelung solle sowohl für Referendare als auch für die Kanzleien den „Verwaltungsaufwand vereinfachen und Unklarheiten, die es oft bei kleinen Kanzleien gibt, beseitigen“, sagte Martin Huff, Geschäftsführer der Kölner Rechtsanwaltskammer.