ricardo.de gegen Rolex geht in dritte Runde

Im Streit zwischen dem Internet-Auktionshaus ricardo.de, vertreten durch Freshfields Bruckhaus Deringer, und dem Schweizer Uhrenhersteller Rolex um die Versteigerung von markenverletzenden Rolex-Imitaten gab das OLG Köln im November 2001 dem Auktionshaus Recht. Gegen das Urteil hat Rolex inzwischen Revision eingelegt. Der Hamburger IP-Partner von Freshfields, Christian Klawitter, unterstützt durch Dr. Susanne Ehret, vertrat ricardo.de in beiden Instanzen vor Kölner Gerichten. Rolex wurde in der Auseinandersetzung vor dem OLG von dem bekannten Kölner Marken- und Wettbewerbsrechtler Prof. Dr. Rainer Jacobs (Prof. Jacobs Rechtsanwälte) vertreten. Vor dem Landgericht hatte zuvor Hans Hellmann ein positives Urteil für den Uhrenhersteller erstritten. Nachdem nun beiden Parteien jeweils ein positives Urteil für sich verbuchen konnten, wird voraussichtlich der Bundesgerichtshof endgültig darüber entscheiden müssen, ob Internet-Plattformen zukünftig für die über sie eingestellten Angebote Dritter verantwortlich gemacht werden können. Der Rechtsstreit wird von den beteiligten Anwälten als grundsätzlich bezeichnet. Rolex will mit ihrer Klage das Internet-Auktionshaus dafür in Anspruch nehmen, dass private Anbieter über ricardo.de Rolex-Plagiate vertrieben.

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Im Streit zwischen dem Internet-Auktionshaus ricardo.de, vertreten durch Freshfields Bruckhaus Deringer, und dem Schweizer Uhrenhersteller Rolex um die Versteigerung von markenverletzenden Rolex-Imitaten gab das OLG Köln im November 2001 dem Auktionshaus Recht. Gegen das Urteil hat Rolex inzwischen Revision eingelegt. Der Hamburger IP-Partner von Freshfields, Christian Klawitter, unterstützt durch Dr. Susanne Ehret, vertrat ricardo.de in beiden Instanzen vor Kölner Gerichten. Rolex wurde in der Auseinandersetzung vor dem OLG von dem bekannten Kölner Marken- und Wettbewerbsrechtler Prof. Dr. Rainer Jacobs (Prof. Jacobs Rechtsanwälte) vertreten. Vor dem Landgericht hatte zuvor Hans Hellmann ein positives Urteil für den Uhrenhersteller erstritten. Nachdem nun beiden Parteien jeweils ein positives Urteil für sich verbuchen konnten, wird voraussichtlich der Bundesgerichtshof endgültig darüber entscheiden müssen, ob Internet-Plattformen zukünftig für die über sie eingestellten Angebote Dritter verantwortlich gemacht werden können. Der Rechtsstreit wird von den beteiligten Anwälten als grundsätzlich bezeichnet. Rolex will mit ihrer Klage das Internet-Auktionshaus dafür in Anspruch nehmen, dass private Anbieter über ricardo.de Rolex-Plagiate vertrieben.

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