Rosenkrieg bei Hümmerich

Alle Bonner Partner ausgeschlossen

Die Kanzlei Hümmerich steht in ihrer bisherigen Form vor dem Aus. Das Landgericht Halle hat Ende Januar in einem seit Herbst 2004 ausgetragenen Streit entschieden, dass der Namenspartner Prof. Dr. Klaus Hümmerich und alle Bonner Partner aus der Sozietät ausgeschlossen werden. Ausgesprochen hatten diesen Ausschluss die Büros in Halle und Dresden. Das Recht an dem Namen Hümmerich bleibt bei den beiden ostdeutschen Büros. Die Bonner haben gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.

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Beobachter berichteten von einer „regelrechten Schlammschlacht“, die diesem erstinstanzlichen Urteil vorangegangen war. Im September 2004 war ein schon zuvor schwelender Konflikt zwischen den Büros bei einer Partnerversammlung in Halle eskaliert. Die Versammlung, bei der es nach Angaben aus dem Bonner Büro um eine mögliche Trennung von den ostdeutschen Standorten ging, war nach kurzer Zeit beendet worden.

Ein Partner aus einem der ostdeutschen Büros verfasste im Anschluss an diese Versammlung ein Protokoll. Klaus Hümmerich verlangte daraufhin später dessen Berichtigung. Als diesem Wunsch nicht nachgekommen wurde, soll er schriftlich versucht haben, den Partner durch Drohung zur Änderung zu bewegen. Diese Drohung soll sich auf das Privatleben des entsprechenden Anwalts bezogen haben, wie aus Kanzleikreisen zu hören war. Das Bonner Büro versuchte zudem zunächst, die Partner in Halle und Dresden auszuschließen.

Die ostdeutschen Partner reagierten ihrerseits mit dem Ausschluss der Bonner Partner, die sich gesammelt hinter den Namenspartner stellten. Da der Name ‚Hümmerich‘ an die Partnerschaft abgetreten ist, ging es nun um die Weiterführung des Kanzleinamens. Mehrere Versuche, sich vergleichsweise zu einigen, scheiterten.

„Bei mir besteht Unverständnis darüber, dass einige meiner Ex-Referendare nicht als Anwalt unter ihrem eigenen Namen arbeiten wollen“, sagte Klaus Hümmerich zu der Auseinandersetzung um den Kanzleinamen.

Der Partner, dem von Klaus Hümmerich gedroht worden war, hatte darüber hinaus Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Namenspartner erstattet. Das Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Bonn Mitte Februar nach §153a StPO gegen Geldauflage eingestellt. Hümmerich war dabei vom Kölner Strafverteidiger Prof. Norbert Gatzweiler vertreten worden.

Zudem lief im Zusammenhang mit diesem Streit ein arbeitsgerichtliches Verfahren einer angestellten Anwältin, das inzwischen abgeschlossen ist. Über die Berufung wegen des Ausschlusses und der Namensrechte wird nun das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden. Derzeit firmiert das Bonner Büro unter Hümmerich-legal.

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