Schweiz

Unternehmensjuristen bleiben ohne Privileg

In der Schweiz wird es kein Unternehmensjuristengesetz geben. Das hat der Bundesrat nach rund zehn Jahren Diskussion entschieden. Damit ist eine klare Statusregelung für Inhouse-Juristen vom Tisch, die auch die Einführung des Anwaltsprivilegs vorgesehen hätte.

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Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erklärte in einer Pressemitteilung, dass die Nachteile eines solchen Gesetzes überwögen. Die sogenannte „Vernehmlassung“, das Einholen von Stellungnahmen, habe ergeben, dass der Nutzen eher unbestimmt bliebe, wohingegen gerichtliche Verfahren sich verzögern und der Verwaltungsaufwand steigen würden.

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