Liebernickel ist auf die steuerliche und rechtliche Beratung von Vermögens- und Nachfolgefragen für Familienunternehmen sowie für vermögende Privatpersonen spezialisiert. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen etwa die Optimierung der erbschaftsteuerlichen Situation, Verschonungsbedarfsprüfungen, mögliche Treuhand- und Nachlassstrukturen sowie die Übertragung von Beteiligungen auf Stiftungen.
Liebernickel wechselte 2017 von PricewaterhouseCoopers zu P+P Pöllath + Partners (heute Poellath), um die Frankfurter Steuerrechts- und Nachfolgepraxis aufzubauen. Dieses Team hat sich nach Informationen von JUVE mittlerweile personell verdreifacht. Zuletzt leitete Liebernickel als Equity-Partner das neunköpfige Frankfurter Private-Clients-Team gemeinsam mit Dr. Katharina Hemmen.
SKW baut Transaktions- und Nachfolgeteams aus
SKW Schwarz wächst regelmäßig mit Quereinsteigern und hatte bereits Ende 2024 ihre Private-Clients-Praxis mit einem dreiköpfigen Team von Poellath ausgebaut. Damals wechselte Dr. Christoph Philipp mit seinem Team, der zuvor mit Dr. Stephan Viskorf die Münchner Private-Clients-Praxis von Poellath leitete. Im Sommer schloss sich zudem ein Transaktionsteam von Pinsent Masons der Kanzlei an.
Neben Zugängen für die Nachfolge- und Corporate-Praxen stieg im vergangenen Jahr auch Nicole Wolf-Thomann aus den eigenen Reihen zur Equity-Partnerin bei SKW auf. Sie legt den Beratungsschwerpunkt auf grenzüberschreitende Vermögensplanungen. Mit dem Zugang von Liebernickel zählt die dortige Private Clients & Tax-Praxis nun 20 Berufsträger, darunter sind auch Notare.
Auch Poellath wächst organisch
Poellath, mit der Liebernickel auch weiterhin punktuell zusammenarbeiten wird, verfügt über eine der größten Private-Clients- und Nachfolgepraxen am Markt. Das Team um Praxissprecher Dr. Andreas Richter, der zahlreiche große Family Offices und Familienstiftungen berät, umfasst über 30 Berufsträger, verteilt auf München, Berlin und Frankfurt.
Zum Jahresbeginn rückte Dr. Marcus Niermann in die Equity-Partnerschaft auf. Der Berliner Rechtsanwalt und Steuerberater berät vermögende Privatpersonen, Stiftungen, Trusts und Familienunternehmen etwa im Hinblick auf Zuzugs- und Wegzugsfragen sowie bei grenzüberschreitenden Beteiligungsstrukturen.