Suhrkamp-Insolvenz

Gericht akzeptiert Insolvenzplan, Gläubiger sind am Zug

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Insolvenzplan für den Suhrkamp-Verlag zur Stellungnahme an die Gläubiger verschickt. Diese sollen voraussichtlich im Oktober über den Plan und damit über die Beendigung des Insolvenzverfahrens abstimmen.

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Nach der Eröffnung des Verfahrens vor vier Wochen ist damit ein weiterer Schritt getan worden, um den Verlag neu aufzustellen. Eigentlich räumt das Insolvenzrecht den Richtern nur eine Prüffrist von zwei Wochen für Insolvenzpläne ein. Presseberichten zufolge hatte die zuständige Richterin Mechthild Wenzel Anstoß an der Besetzung eines neu zu bildenden Aufsichtsrats genommen.

Neben der offensichtlichen Aufgabe, die Überschuldung zu beseitigen, sieht der Plan gleichzeitig vor, die bisherige GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln (mehr …). Der Generalbevollmächtigte des Suhrkamp-Verlags, Dr. Frank Kebekus von Kebekus et Zimmermann, hatte in einem Interview die neue Rechtsform als Voraussetzung dafür beschrieben, die Mitspracherechte der uneinigen Gesellschafter neu zu regeln und dadurch eine positive Fortführungsprognose für den Verlag zu erreichen.

Die Medienholding hat sich neben der gesellschaftsrechtlichen Beratung durch Leo Schmidt-Hollburg Witte & Frank auch die Unterstützung von Insolvenzrechtlern gesichert. Dr. Helge Hirschberger und Janine Gissa von Happ Luther in Hamburg beraten und vertreten seit dem Insolvenzantrag die Minderheitsgesellschafterin. Hirschberger war vor zwei Jahren aus dem Insolvenzrechtsteam von White & Case zu Happ Luther gewechselt. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt, die von der Medienholding Mitte August zu Gewinnstundungen erwirkt worden war (mehr …), ist am 3. September vor dem OLG Frankfurt gelandet. Das OLG beschloss, dass die Vollstreckung aus dem Beschluss einstweilen eingestellt wird.

Heute geht es in Frankfurt noch um eine weitere einstweilige Verfügung. Vor dem Landgericht versucht die Medienholding per Eilantrag, der Familienstiftung die Zustimmung zum Insolvenzplan verbieten zu lassen. Die Zustimmung zur AG verstoße gegen die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten und verursache zudem eine hohe zusätzliche Steuerlast. Die Familienstiftung hat das für sie tätige Beraterteam unterdessen aufgestockt. Neben Dr. Hauke Witthohn von WAS Witthohn Aschmann Schellack sind mittlerweile auch Anwälte von Hengeler Mueller tätig. Aus dem Markt bekannt sind Namen der Partner Dr. Stefan Richter und Prof. Dr. Jochen Vetter sowie als Senior Associate Dr. Anabel Harting.

Die neue AG soll als Kapitalgesellschaft das Vehikel dafür sein, die erbitterten Auseinandersetzungen zwischen den beiden Anteilsinhabern der Suhrkamp-Familienstiftung (61 Prozent) und der Barlach-Medienholding (39 Prozent) aus der operativen Verlagsarbeit künftig herauszuhalten. Dieses Ziel hatte auch der gerichtlich bestellte Sachwalter, Prof. Rolf Rattunde von der Kanzlei Leonhardt, in Interviews formuliert. Außerdem wird nach Aussage von Kebekus durch den Plan auch der Einstieg weiterer Aktionäre möglich, durch den die Anteile der bisherigen Gesellschafter zu gleichen Teilen sinken würden.

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist es seit März 2012 möglich, in einem Insolvenzplan in die Rechte von Anteilsinhabern einzugreifen: „Im Plan kann jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich zulässig ist, insbesondere (…) die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten“, lautet der neu hinzugefügte Paragraf 225a der Insolvenzordnung. Der juristische Widerstand gegen die Umwandlung der KG in eine AG dürfte darauf hinauslaufen, diese Zulässigkeit zu bestreiten. Ob der Eingriff in bestehende Gesellschafterrechte gegen Artikel 14 des Grundgesetzes verstößt, war schon vor der ESUG-Reform ausgiebig diskutiert worden.

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