Britische Juristen sorgen sich um die Wettbewerbsfähigkeit ihres Verfahrensrechts. Dieses hatte in den vergangenen Jahren eine Kostenexplosion erlebt und soll nun zehn Jahre nach der letzten großen Reform des Zivilprozesses, der so genannten Woolf-Reform, modernisiert werden.Der Vorsitzende des höchsten britischen Berufungsgericht, Lord Justice Rupert Jackson, legte vor wenigen Wochen die ersten Anregungen auf den Tisch. Aus seiner Sicht stehen unter anderem die Kostenverteilung zwischen den Parteien und das britische System der Erfolgshonorare auf dem Prüfstand. Dies geht aus dem ersten Teil des so genannten Civil Litigation Costs Review hervor, der allerdings noch keine konkreten Reformvorschläge enthält.
Zurzeit trägt in Großbritannien der Unterlegene in einem Rechtsstreit die gesamten Kosten des Verfahrens – und damit anders als in Deutschland auch individuell vereinbarte Stundensätze und sonstige Honorarbestandteile von Anwälten der Gegenseite. Angesichts der immensen Summen, die so zustande kommen können, ist das wirtschaftliche Risiko für die Prozessbeteiligten immens. In komplexen Zivilverfahren übersteigen laut Jackson die Verfahrenskosten häufig sogar die eigentliche Streitsumme.
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