Nur etwa drei Dutzend Anwältinnen und Anwälte dürfen vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs Mandanten vertreten. Die BGH-Anwaltschaft ist ein exklusiver Zirkel. Nur das Bundesjustizministerium kann neue BGH-Anwälte ernennen – nach einem komplizierten und umstrittenen Auswahlverfahren. Fast zwölf Jahre ist es her, dass das zum letzten Mal geschah. Das hat Folgen für die Altersstruktur der BGH-Anwaltschaft: Der jüngste von ihnen, Dr. Thomas Winter, ist 52. Manche sind fast 80. Der Altersdurchschnitt, raunen viele, liegt über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Zeit also für neue Gesichter.
Und die sollen kommen. Der Wahlausschuss hat einen Bedarf von sieben neuen BGH-Anwälten und – ganz wichtig und in früheren Ernennungsrunden nicht selbstverständlich – BGH-Anwältinnen festgelegt. 32 Bewerberinnen und Bewerber gab es. Ende November hat der Wahlausschuss eine Liste von 14 Personen aus diesem Kreis dem Bundesjustizministerium zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. 14 sind doppelt so viele wie der festgelegte Bedarf, so will es das Gesetz. Die Liste ist durchnummeriert.
Nach JUVE-Informationen handelt es sich bei den sieben Bestplatzierten um:
Platz 1: Dr. Ines Bodenstein
Counsel bei Gleiss Lutz in Stuttgart
Die 42-Jährige steht vor allem für komplizierte Kartellverwaltungsverfahren. Ines Bodenstein stritt unter anderem für Asics und Booking.com mit dem Kartellamt. Seit einigen Jahren spielt sie an der Seite von Meta und Apple eine zentrale Rolle in Kartellverfahren zur Marktmacht von Digitalkonzernen. Eine Inhouse-Juristin sagt über sie: „Sie ist juristisch top und herausfordernd – sie spinnt mit großem Geschick die Fäden für Digitalkonzerne.“
Platz 2: Prof. Dr. Andreas Ruster
Counsel bei Quinn Emanuel in Hamburg
Er ist mit 36 Jahren der jüngste Kandidat auf der Liste des Wahlausschusses. Andreas Ruster ist ebenfalls auf kartellrechtlich geprägte Prozesse spezialisiert, führt aber auch gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. Unter anderem gehört er zu dem Team, das eine Gruppe von Sägewerken im Kampf um Kartellschadensersatz gegen mehrere Bundesländer vertritt. Für die Klagegesellschaft Cartel Damage Claims ist er gegen das Zuckerkartell im Einsatz.
Platz 3: Dr. Julia Nobbe,
Counsel bei Quinn Emanuel in Mannheim
Noch einmal Quinn Emanuel. Dass zwei der drei Bestplatzierten auf der Vorschlagsliste von dort kommen, ist außergewöhnlich – und eine große Anerkennung für die US-Litigation-Kanzlei. Julia Nobbe (44) ist Tochter des früheren BGH-Richters Dr. Gerd Nobbe. Sie ist auf IP-Streitigkeiten spezialisiert und war Associate im Team um Dr. Marcus Grosch, das 2010 von Allen & Overy zu Quinn Emanuel wechselte, um deren erstes kontinentaleuropäisches Büro zu eröffnen. Zwischendurch war Nobbe mehrere Jahre Mitarbeiterin der BGH-Kanzlei Jordan & Hall. 2021 kehrte sie nach einem Inhouse-Secondment bei BASF als Counsel zurück zu Quinn.
Platz 4: Prof. Dr. Patrick Schmidt,
Partner bei NJP Grotstollen in Duisburg
Patrick Schmidt (45) ist außerplanmäßiger Professor an der Universität Mannheim und verfügt daneben bereits über Erfahrungen aus der Welt der BGH-Anwaltschaft: Er war 2006 für einige Monate Mitarbeiter des damaligen BGH-Anwalts Prof. Dr. Achim Krämer (und damit Kollege des heutigen BGH-Anwalts Thomas Winter). Seitdem ist er freier Mitarbeiter der BGH-Anwältin Dr. Maria Hauger. Von 2014 bis 2016 war Schmidt Partner bei Streitbörger Speckmann – und kennt aus dieser Zeit auch Florian Dallwig (Platz 6). Schmidt hat einen Schwerpunkt im Transportrecht und verfügt auch über Inhouse-Erfahrung.
Platz 5: Dr. Sophie Thürk,
Mitarbeiterin von BGH-Anwalt Dr. Thomas Winter
Als Sophie Thürk (38) 2013 einstieg, hieß die Kanzlei noch Krämer Winter. Ihr heutiger Chef – und womöglich künftiger Sozius – Thomas Winter war gerade selbst zum BGH-Anwalt ernannt worden. Nach dem Ausscheiden von Krämer tat sich Winter mit Prof. Dr. Christian Rohnke zusammen. Seit der Trennung von Rohnke Winter vor einem Jahr ist Winter Einzelanwalt – Thürk blieb durch alle Wendungen hindurch Mitarbeiterin der Kanzlei, promovierte und ist nun buchstäblich das jüngste Beispiel für den Fall, dass Mitarbeiterinnen von BGH-Anwälten über Jahre Erfahrungen in der zweiten Reihe sammeln können, bevor sie selbst gewählt werden. So war die Konstellation auch bei Thomas Winter.
Platz 6: Dr. Florian Dallwig,
Partner bei Grüter in Hamm
Florian Dallwig (43) ist Anwalt und Notar. Vor seiner Kanzleikarriere hat er für mehrere Jahre wissenschaftlich gearbeitet: Er war Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Internationales Privatrecht von Prof. Dr. Christian Armbrüster an der FU Berlin. Bei Grüter ist er seit einem Jahr. Dallwig gehörte zu einer Gruppe von Streitbörger-Anwälten, die sich Anfang 2024 Grüter anschlossen.
Platz 7: Arne Quast,
Mitarbeiter von BGH-Anwalt Dr. Reiner Hall
Mit 52 Jahren ist Arne Quast der erfahrenste unter den sieben Bestplatzierten auf der Liste des Wahlausschusses. Er ist bereits seit mehr als 20 Jahren Mitarbeiter bei Reiner Hall, ehemals Kanzlei Jordan & Hall. Mitarbeiter, die älter als 35 und seit mindestens fünf Jahren als Anwalt zugelassen sind, dürfen BGH-Anwälte auch in Verhandlungen vertreten. Quast tut dies bereits seit mehr als 15 Jahren, ist also in der BGH-Richterschaft bereits bekannt. Quast hätte, wie alle Kandidaten auf der Liste des Wahlausschusses, mit seinen Examensnoten auch bei großen Wirtschaftskanzleien anfangen können. Angebote gab es genug. Warum er sich dennoch für die BGH-Kanzlei entschied, hat er vor zehn Jahren bereits einmal in einem JUVE-Porträt verraten: „Unsere Arbeit hier ist Jura pur. Wenn ein Verfahren auf meinen Ideen beruht, mein Argument vielleicht sogar zum Sieg beiträgt, ist das besonders schön.“
Wie geht es nun weiter in dem Auswahlverfahren?
Wichtig ist, dass es sich um eine Vorschlagsliste handelt. Auch wenn die Chancen für die sieben Bestplatzierten gut stehen, kann sich niemand sicher sein, auch tatsächlich BGH-Anwältin oder -Anwalt zu werden.
Der Wahlausschuss, der die Liste erstellt hat, besteht aus den Vorsitzenden der zwölf BGH-Zivilsenate, dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Präsidium der BGH-Anwälte sowie der BGH-Präsidentin – insgesamt zwei Dutzend Spitzenjuristinnen und -juristen.
Wissing will „zeitnah“ entscheiden
Justizminister Volker Wissing könnte nun einfach die sieben Bestplatzierten zu BGH-Anwälten ernennen. Das wäre die einfachste und nach früheren Erfahrungen auch wahrscheinlichste Variante. Aber der Minister ist frei in seiner Entscheidung. Er kann mehr oder weniger als die empfohlenen sieben Personen ernennen, theoretisch ist von 0 bis 14 alles möglich. Er muss auch nicht die ersten sieben nehmen.
Und: Wissing weiß, dass er mit, gelinde gesagt, großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr allzu lange im Amt bleiben wird. Es wäre auch möglich, dass er gar nicht entscheidet und die Ernennung neuer BGH-Anwältinnen und Anwälte dem oder der Nächsten im Amt überlässt. Es lassen sich Argumente dafür finden, dass Wissing schnell entscheidet. Es lassen sich aber auch Argumente dafür finden, dass er es vielleicht gerade nicht mehr entscheidet. Darüber zu spekulieren, ist in BGH-Kreisen momentan geradezu Volkssport.
Auf JUVE-Anfrage teilt das Bundesjustizministerium mit: Man prüfe „derzeit die Anträge auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof und wird zeitnah eine Entscheidung treffen“. Zeitnah ist ein windelweiches Wort, aber würde man es verwenden, wenn nicht die Absicht bestünde, noch zur Amtszeit des aktuellen Ministers zu entscheiden?
Die erste Konkurrentenklage ist schon da
Es darf also noch ein bisschen weiter spekuliert werden. Klar ist bereits: Die BGH-Anwaltschaft dürfte jünger und weiblicher werden – was erklärtes Ziel und angesichts des Status quo nicht besonders ambitioniert ist. Klar ist auch: Wie in den Wahlrunden der Jahre 2006 und 2013 gibt es wieder sogenannte Konkurrentenklagen abgelehnter Bewerber. Die erste liegt bereits auf dem Tisch. Sie stammt von dem Berufsrechtsspezialisten Prof. Dr. Volker Römermann, der bereits 2013 geklagt hatte, weil er das Auswahlverfahren für intransparent und ungerecht hält.
Zehn Kriterien werden offiziell für die Wahl genannt, darunter so komplexe wie „Befähigung, Rechtsfälle wissenschaftlich zu durchdringen und die revisions- und zulassungsrechtlich relevanten sowie die die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte konzentriert herauszuarbeiten“. Römermann meint: „Nun müsste man erwarten, dass die 32 Bewerber zueinander ins Verhältnis gesetzt werden.“ Das Gesetz sehe dafür vor, dass zwei Mitglieder des Wahlausschusses als Berichterstatter bestellt werden und sich alles anschauen. „So wird es aber nicht gemacht, sondern es gab wieder zwei Berichterstatter pro Bewerber, aber keinen übergeordneten.“
Wer hat den Überblick über das Bewerberfeld?
Die Folge, so sieht es Römermann: Niemand hat den Gesamtüberblick, niemand hat einen übergeordneten Auftrag. „Ich habe die BGH-Präsidentin angeschrieben und gefragt, wie unter diesen Umständen die Auswahl eigentlich genau stattfindet. Die Antwort lautete, es sei ‚in allgemeiner Aussprache das gesamte Bewerberfeld erörtert‘ worden. Und das an einem Vormittag.“
Ohne Vorbereitung durch eine vergleichende Darstellung durch übergeordnete Berichterstatter hätten also 25 Personen 32 Kandidaten zu je 10 Kriterien in allgemeiner Aussprache binnen weniger Stunden so erörtert, dass eine gesicherte Abfolge herauskommt, so fasst es Römermann zusammen. „Es fällt mir schwer, mir das konkret vorzustellen.“ Römermanns Name jedenfalls steht nicht auf der Liste der 14 Bestplatzierten unter den 32 Bewerbern.