US-Studie

Kooperieren Recht und Einkauf, verdienen Kanzleien weniger

Der Einkauf und die Rechtsabteilung sind keine natürlichen Partner. Aber wenn sie sich zusammenraufen, können sie viel erreichen. Eine aktuelle Erhebung von Buying Legal Council und Bloomberg Law ergibt, dass sich mit einer solchen Zusammenarbeit im Jahr durchschnittlich 11,4 Prozent an Beraterkosten sparen lassen. Hoch professionelle Vergabeprozesse bringen demnach sogar mehr als 20 Prozent Ersparnis.

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Teilgenommen haben an der Erhebung Rechtseinkäufer von gut 100 Unternehmen. Knapp 53 Prozent der Teilnehmer arbeiten in Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 25 Milliarden Dollar.

Ein erster Gewinn, so die Initiatoren der Studie, ergibt sich schon vor dem eigentlichen Einkauf von Rechtsdienstleistungen: In der Regel analysieren die Einkaufsprofis zunächst den Ist-Zustand der Mandatierung. Wer kauft was für wie viel ein? Daraus entwickeln sich Ziele, die dann in einem geordneten Prozess angegangen werden. Zwei große Trends dabei: Die Zahl der mandatierten Kanzleien sinkt. Und mehr Arbeit, vor allem weniger komplexe aber hochvolumige, geht an alternative Anbieter wie virtuelle Kanzleien oder andere günstigere Berater.

Erfahrung zahlt sich aus

Neun Prozent der Rechtseinkäufer meinen, dass ihre Arbeit äußerst erfolgreich ist. Etwa ein weiteres Drittel findet sie sehr erfolgreich. Die erstgenannte Gruppe erreicht auch die mit Abstand höchste Einsparquote, nämlich mehr als 23 Prozent. Insgesamt zeigt sich ein gewisser Evolutionsprozess: Je länger ,Legal Procurement‘ in einem Unternehmen etabliert ist, desto vielfältiger wird das Werkzeug und desto zufriedener sind die Verantwortlichen. Allerdings müssen sie auch im Lauf der Zeit kreativer werden, da Einsparungen natürliche Grenzen gesetzt sind.

Je komplizierter das Mandat, desto weniger hat der Einkauf zu sagen

Ihr Einfluss bleibt zudem begrenzt: Je riskanter eine Rechtsangelegenheit ist, desto weniger sind sie an der finalen Entscheidung beteiligt. Bestimmen bei Routineangelegenheiten 43 Prozent von ihnen darüber, welche Kanzlei beauftragt wird, so sind es im Hochrisikobereich nur noch 14 Prozent.

Insgesamt fühlen sich Recht und Einkauf immer wohler miteinander. Noch vor wenigen Jahren hätten es die meisten Rechtschefs rundheraus abgelehnt, mit dem Einkauf zusammen zu arbeiten. Heute beschreiben mehr als die Hälfte der Einkaufsprofis das Verhältnis zueinander als partnerschaftlich oder kollegial. Ein gutes Drittel empfindet die Haltung der Juristen aber weiterhin eher als widerstrebend.

Manchem Rechtschef mag es nicht passen, dass der Einfluss der Einkäufer weit über das rein Finanzielle hinausgeht. Sie sorgen dafür, dass es klare Kriterien und eine Strategie für die Mandatsvergabe gibt und dass diese eingehalten werden, sie bereiten ,Requests for Proposal‘ vor und analysieren Finanz-, Erfolgs-und Auslastungsdaten. Letztlich sind dies gängige Werkzeuge eines Einkäufers, auf Unternehmensjuristen dürften sie jedoch ein wenig wie Kontrollwerkzeuge wirken.

Die besonders erfahrenen und besonders erfolgreichen Rechtseinkäufer machen sich nun auf zu neuen Ufern. Bei ihnen liegt das Augenmerk auf der Technologie. Nachdem die menschliche Unterstützung in Gestalt von Kanzleien und alternativen Dienstleistern strukturiert ist, ist der Einsatz von Legal Tech der nächste logische Schritt.

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