Voß ist eine der erfahrensten deutschen Patentrichterinnen. Sie leitete bislang die Zivilkammer 4b des Landgerichts Düsseldorf. Diese ist wie ihre Schwesterkammern 4a und 4c auf Patentverletzungsverfahren spezialisiert. Als Nachfolger von Ulrike Voß wird Dr. Daniel Voß im Markt gehandelt. Er hat kürzlich wichtige Entscheidungen der Kammer in der Auseinandersetzung zwischen dem Qimonda-Insolvenzverwalter und Hewlett-Packard verantwortet. Dabei ging es um die Insolvenzfestigkeit von Patentlizenzen (mehr…).
Mit der Einrichtung eines weiteren Patentsenats neben dem 2. Zivilsenat unter Dr. Thomas Kühnen verfolgt Düsseldorf konsequent ihre Strategie, die Stadt als Patentstandort zu stärken. Anfang 2012 hatte die Justiz von Nordrhein-Westfalen zunächst eine dritte Kammer am Düsseldorfer Landgericht eingerichtet (mehr…), um der zunehmenden Verfahrensflut infolge der weltweiten Patentschlachten um Smartphones und Tablet-Computern Herr zu werden. Die steigende Anzahl an Patentverletzungsverfahren hatte dazu geführt, dass sich die Entscheidungen in Düsseldorf erheblich verzögerten und viel Kritik laut wurde.
Das Düsseldorfer Landgericht entscheidet europaweit bei Weitem die meisten Fälle. Seine Richter gelten als exzellente Experten und der Standort aufgrund des Zusammenspiels beider Instanzen als eines der führenden Patentgerichte weltweit. Die Einrichtung der dritten Patentkammer hat inzwischen zu deutlich kürzeren Verfahrensdauern in erster Instanz geführt, berichten Anwälte und Inhouse-Juristen. Ein vergleichbarer Effekt ist nun durch den zweiten Patentsenat bei den zweitinstanzlichen Verfahren zu erwarten.
Die Stärkung beider Instanzen in Düsseldorf ist auch vor dem Hintergrund eines deutschlandweiten Wettbewerbs der Patentgerichte zu sehen. So haben die Landesfinanzminister aufgrund der hohen Streitwerte die Patentgerichte als wichtige Einnahmequelle erkannt und personell gestärkt. Spezialgerichte mit signifikanten Fallzahlen gibt es neben Düsseldorf in Mannheim, München, Hamburg und Frankfurt.
Gleichzeitig stehen diese Gerichte im Wettbewerb um die vier deutschen Plätze für eine Lokalkammer im Rahmen des neuen europäischen Patentgerichts (Unified Patent Court). Dieses besteht aus nationalen Eingangsinstanzen (Lokal- beziehungsweise Regionalkammern), einer Zentralkammer sowie einer Berufungsinstanz.
Für die vier deutschen Eingangsinstanzen gelten Düsseldorf, Mannheim und München wegen ihrer sehr hohen Fallzahlen inzwischen als gesetzt. Platz vier ist zwischen Hamburg und Leipzig offen. Eine entsprechende Eingabe der schleswig-holsteinischen Landesregierung für Hamburg hängt derzeit im Deutschen Bundesrat. Nach JUVE-Informationen gibt es Widerstand aus den ostdeutschen Bundesländern, die Leipzig unterstützen.
Das neue europäische Patentsystem aus EU-Patent und dem dazugehörigen Patentgericht wird nach Einschätzung von Experten 2015 an den Start gehen. Derzeit ratifizieren die teilnehmenden Staaten die Verträge zum neuen Patentgericht (mehr…).