BRAO-Reform

Zulassungspflicht stellt Kanzleien vor Herausforderungen

Seit Kurzem gelten bei den deutschen Rechtsanwaltskammern neue Zulassungsverfahren. Nach der BRAO-Reform brauchen nicht nur Berufstragende, sondern auch Kanzleien selbst eine Zulassung. Wie das im Detail funktionieren soll, muss mitunter noch geklärt werden.

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Bis Ende Oktober mussten alle in Deutschland aktiven Einheiten, auch die mit Zweigniederlassungen, ihren Zulassungsantrag bei einer deutschen Rechtsanwaltskammer einreichen. Dies galt unabhängig davon, ob eine Kanzlei mit 8 oder mit 100 Partnerinnen und Partnern in Deutschland arbeitet. Mit dem Vorstoß will der Gesetzgeber der gewachsenen Bedeutung von Kanzleien im deutschen Rechtsmarkt Rechnung tragen.

Die in Deutschland tätigen Partner, zumeist Anwältinnen und Anwälte mit deutscher Zulassung, sind in diesen Fällen Teil global agierender Organisationen. Bei Dentons zum Beispiel arbeiten knapp 1.500 Partner weltweit.

Relativ unstrittig war, dass die Namen aller Gesellschafter einer Kanzlei, auch der internationalen, an eine Kammer übermittelt werden müssen. Obwohl die Beratungsgesellschaften die Zulassungspflicht unterm Strich positiv sehen, so bedeutet sie für die meisten einen Riesenaufwand. Denn das 2021 verabschiedete Gesetz hatte bei den Details viele Fragen offengelassen, die im Vorfeld mit den Rechtsanwaltskammern geklärt werden mussten.

Weiterhin Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Kanzleien und den Kammern ist beispielsweise die Frage, wie oft den deutschen Kammern Veränderungen in den Partnerschaften angezeigt werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass ein Partnerwechsel irgendwo auf der Welt in Deutschland unverzüglich gemeldet werden muss. Dagegen wehren sich die Kanzleien und fordern nach JUVE-Informationen jährliche Updatepflichten, die Kammern präferieren noch eine vierteljährliche Rückmeldung.

Berlin arbeitet am günstigsten

Umstritten war auch die Frage, ob alle im internationalen Management tätigen Partnerinnen und Partner Mitglied einer deutschen Kammer zu werden hätten – samt elektronischem Postfach und Mitgliedsbeitrag. So weit ist es nicht gekommen. Kammermitglied muss nur sein, wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen anbietet, sagt zum Beispiel die Frankfurter Kammer. Sie verlangt allerdings von den internationalen Kanzleimanagern ein polizeiliches Führungszeugnis. In Düsseldorf haben die Kammerverantwortlichen diesen Schritt vermieden.

Am Rande des Reformverfahrens war spekuliert worden, ob die Rechtsanwaltskammern mit möglichst angenehmen Zulassungsbedingungen um die Kanzleien wetteifern würden. Dies scheint auszubleiben, wenngleich es in Detailfragen Unterschiede gibt. Demnach wird die Düsseldorfer Kammer als besonders liberal beschrieben, während München und Hamburg als restriktiv gelten und Frankfurt und Berlin als moderat. Auch bei den Kosten gibt es regional von Anwaltskammer zu Anwaltskammer Unterschiede: Während die Kanzleizulassung in Berlin pauschal 800 Euro kostet, zahlt – wie zu hören ist – eine Kanzlei in Düsseldorf einen höheren vierstelligen Betrag.

Der Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe 12/2022 des JUVE Rechtsmarkt.

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