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Bis Ende Oktober mussten alle in Deutschland aktiven Einheiten, auch die mit Zweigniederlassungen, ihren Zulassungsantrag bei einer deutschen Rechtsanwaltskammer einreichen. Dies galt unabhängig davon, ob eine Kanzlei mit 8 oder mit 100 Partnerinnen und Partnern in Deutschland arbeitet. Mit dem Vorstoß will der Gesetzgeber der gewachsenen Bedeutung von Kanzleien im deutschen Rechtsmarkt Rechnung tragen.